Führerscheinentzug / Entzug der Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht in Dortmund – was ist bei einem Führerscheinentzug zu tun?

Droht ein Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug, heißt es schleunigst zu reagieren. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund kümmert sich Jens Jeromin um alle Belange, die mit einem Fahrverbot oder dem Verlust der Fahrerlaubnis einhergehen. Nicht jeder Bußgeldbescheid oder Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis hat seine Richtigkeit, die Praxis zeigt sogar, dass die Anträge und Bescheide größtenteils angreifbar sind. Häufig zu Ungunsten des Betroffenen falsch berechnet wird z.B. auch die Höhe des Fremdschadens beim Vorwurf der „Unfallflucht“. Daher lohnt es sich, Widerspruch einzulegen und dem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis entgegenzuwirken.

So kann ein Fahrverbot unter Umständen in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden.

Gerade bei Alkohol- oder Drogenfahrten ist man nicht auf der sicheren Seite, wenn man einen Bußgeldbescheid erhält, der „nur“ ein Fahrverbot verhängt. Es muss damit gerechnet werden, dass sich nach dem Bußgeldverfahren noch die Fahrerlaubnisbehörde meldet und die Fahrerlaubnis ganz entziehen will.

Sind Sie nicht mit allen Aspekten des Verkehrsrechts in Dortmund vertraut, so hilft ihnen Rechtsanwalt Jens Jeromin weiter. Zunächst ist zu klären, ob ein endgültiger Entzug der Fahrerlaubnis droht, oder ob es sich nur um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot handelt. Soll Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden, so sieht es das Verkehrsrecht in Dortmund vor, dass zugleich eine Sperre zur Wiedererlangung ausgesprochen wird. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund kann Sie nun über die weitere Vorgehensweise aufklären und unterstützen. Rechtsanwalt Jens Jeromin wird Sie beraten, ob Sie die Fahrerlaubnis „einfach so“ zurückerhalten werden, oder zuvor eine MPU absolvieren müssen.

Insbesondere die Frage, „wann verjährt für mich die Notwendigkeit einer MPU“, beantwortet Rechtsanwalt Jens Jeromin Ihnen gerne. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund kann Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten, damit Ihnen keine Zeit bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verloren gehtEin Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund kann auch zu Rate gezogen werden, wenn es sich nicht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern nur um ein vorübergehendes Fahrverbot handelt.

Auch das muss nicht einfach akzeptiert werden. Droht Ihnen ein Fahrverbot, haben Sie regelmäßig vier Monate Zeit, um Ihre Fahrerlaubnis bei der Behörde abzugeben und das Fahrverbot anzutreten.Rechtsanwalt Jeromin legt mit Ihnen Ihre Strategie fest. Wollen Sie das Fahrverbot unbedingt vermeiden, oder zunächst nur aufschieben, um es z.B. im nächsten Urlaub antreten zu können. Wer hier zu lange wartet, hat irgendwann das Nachsehen, weil Rechtskraft eingetreten ist.

Am besten reagieren Sie bereits dann, wenn der Anhörungsbogen zum Tatvorwurf bei Ihnen eintrifft. Das Verkehrsrecht in Dortmund sieht ein streng formalisiertes Verfahren in solchen Fällen vor, egal ob es sich um ein Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, einer Straftat oder um den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis handelt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund klärt Jens Jeromin Sie über sämtliche Eventualitäten auf und prüft Ihren Fall eingehend.

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