Ich bin Jens Jeromin, Rechtsanwalt in Dortmund.
Kompetent, vertrauenswürdig und modern.
Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?
Schicken Sie uns diesen gerne per WhatsApp, wir melden uns bei Ihnen!
Raub – Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Raub stellt im deutschen Strafrecht einen ziemlich bekannten und umfassenden Tatbestand dar. Das Strafgesetzbuch beschreibt ihn in Abschnitt 20 des besonderen Teils, in § 249 StGB.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund stehe ich Ihnen in solchen Fällen erfahren und kompetent zur Seite.

Was ist Raub nach § 249 StGB?
Der Tatbestand zum Raub kombiniert die Tathandlungen von Diebstahl (§ 242 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Zudem versieht ihn das Gesetz mit einer erhöhten Strafandrohung, die vor allem der Prävention dient.
Den Tatbestand des Raubs erfüllt, wer mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Leider kommen derartige Fälle in der Bundesrepublik Deutschland oft vor.
Strafmaß bei Raub
Der Raub zieht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren nach sich. Als erfahrener Strafverteidiger Dortmund war ich bereits in vielen solchen Fällen tätig und konnte deshalb zahlreiche Erfahrungen mit Mandanten und vor Gericht sammeln.
Mit meiner speziellen Ausrichtung als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund konzentriere ich mich auf die Bedürfnisse meiner Mandanten und arbeite mich sorgfältig in jeden Fall ein. Jeder Fall hat schließlich eigene Strukturen und Schwerpunkte.
Schwerer Raub und Raub mit Todesfolge
§ 250 StGB regelt den Tatbestand des schweren Raubs. Dieser beinhaltet Begehungsweisen des Delikts mit einer verschärften Strafandrohung als Qualifikation des Raubs.
§ 251 StGB umfasst zudem die Erfolgsqualifikation, wenn durch den Raub eine Person zu Tode kommt. Auch die Erpressung steht in unmittelbarem Zusammenhang zum Raub, denn sie hängt über § 255 StGB mit dem Straftatbestand räuberischer Erpressung zusammen.
Auch in solch komplexen Fällen bringe ich als Strafverteidiger Dortmund zahlreiche Erfahrungen und Kompetenzen ein.
Raub mit Waffen und bandenmäßiges Handeln
Als bewährter Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kenne ich die Besonderheiten rund um die Problematik des Raubs. Dazu zählen unter anderem der Umgang mit Waffen und gefährlichem Werkzeug.
Dabei berühren solche Fälle auch das Waffenrecht und andere Bereiche der Rechtsprechung. Bandenmäßiges Handeln bringt noch viele weitere Aspekte in die Taten, die ich sorgsam untersuche.
Bei der Bande handelt es sich um eine Verbindung von mindestens drei Personen. In solchen Fällen kann es zu einer Zusammenarbeit mit anderen Strafverteidigern kommen, die ich mit bewährter Teamfähigkeit pflege.
Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
Wer sich mit diesem Themenkomplex befasst, stößt schnell auf mehrere zusammenhängende Vorschriften im Strafgesetzbuch. Zu den wichtigsten Paragrafen zählen unter anderem:
- § 249 StGB – der Grundtatbestand
- § 250 StGB – besonders schwerer Fall, etwa mit Waffen oder als Bande
- § 251 StGB – die Tat mit Todesfolge
- § 255 StGB – räuberische Erpressung
Welche dieser Vorschriften im konkreten Fall tatsächlich einschlägig ist, entscheidet sich anhand der genauen Umstände der Tat. Bereits kleine Details können hier über das Strafmaß entscheiden.
Wer haftet als Täter, Mittäter oder Gehilfe?
Das Gesetz behandelt nicht jeden, der an einer solchen Tat beteiligt war, rechtlich gleich. Zwischen der Rolle als Täter, als Mittäter und als bloßer Gehilfe bestehen erhebliche Unterschiede im Strafmaß.
Deshalb prüfe ich genau, welche konkrete Rolle man meinem Mandanten tatsächlich vorwirft. Auch die genauen Umstände der Beteiligung spielen für die rechtliche Bewertung eine wichtige Rolle.
Auch die Frage, ob nur eine untergeordnete Hilfeleistung vorlag, kann für das Strafmaß entscheidend sein. Solche entlastenden Details arbeite ich gezielt heraus und bringe sie konsequent in das Verfahren ein.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Ein Verfahren beginnt meist mit einer Anzeige des Geschädigten oder einem konkreten Anfangsverdacht der Polizei. Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.
Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und im weiteren Verlauf gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Ich begleite meine Mandanten durch jeden dieser Abschnitte und nutze die jeweiligen Spielräume konsequent zu ihren Gunsten.
In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren jedoch schon vorher, etwa durch eine Einstellung, zu einem guten Ergebnis führen. Bereits im Ermittlungsverfahren lege ich häufig die Grundlage für ein gutes Ergebnis.
Verjährung eines Tatvorwurfs
Auch schwerwiegende Vorwürfe unterliegen einer Verjährung, deren Dauer sich nach der Schwere der jeweiligen Tat richtet. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verfolgung grundsätzlich nicht mehr erfolgen.
Ob und wann Verjährung im Einzelfall eintritt, ist rechtlich oft komplex zu beurteilen. Diese Frage prüfe ich für meine Mandanten genau.
Akteneinsicht als zentrales Verteidigungsmittel
Nur wer die vollständige Ermittlungsakte kennt, kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Deshalb beantrage ich bei jedem Mandat unverzüglich Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde.
Anhand der Akte prüfe ich beispielsweise, ob die Ermittler Beweise ordnungsgemäß erhoben haben oder ob sich Widersprüche in den Zeugenaussagen finden. Solche Erkenntnisse können sich erheblich zu Ihren Gunsten auswirken.
Zivilrechtliche Folgen und Schadensersatz
Neben dem strafrechtlichen Verfahren drohen oft auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die Gerichte prüfen diese Ansprüche regelmäßig unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang.
Zu diesen zivilrechtlichen Fragen berate ich meine Mandanten ebenfalls und stimme das Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Nachteil werden.
Häufig lässt sich durch eine frühzeitige Regulierung des entstandenen Schadens auch das strafrechtliche Verfahren positiv beeinflussen. Mit meinen Mandanten bespreche ich deshalb, ob und wann eine solche Regulierung im konkreten Fall sinnvoll erscheint.
Häufige Irrtümer bei einem Tatvorwurf
In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass Betroffene glauben, eine schnelle Aussage könne die Situation entschärfen oder Vertrauen bei den Ermittlern schaffen. Tatsächlich passiert häufig das Gegenteil, denn Ermittler legen unbedachte Formulierungen später gegen sie aus.
Auch die Annahme, eine untergeordnete Beteiligung bleibe automatisch ohne Konsequenzen, trifft so pauschal nicht zu. Ob und wie sich ein Verfahren einstellen lässt, entscheidet sich stets im Einzelfall.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Kommt es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung, bereite ich die Verteidigung sorgfältig vor und stimme die Strategie eng mit meinem Mandanten ab. Vor Gericht befrage ich Zeugen kritisch und weise auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.
Mein Ziel ist stets, das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen, sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder ein möglichst geringes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sinnvoll sind.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten möglichst vollständig und in eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten Sie dabei nach Möglichkeit mitbringen.
Anschließend ordne ich den Fall rechtlich ein und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich. Bereits nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt und wie es weitergeht.
Kosten der Strafverteidigung
Die Kosten einer Verteidigung richten sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls. Grundlage bildet üblicherweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, doch individuelle Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Zudem unterscheide ich zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen bestellt. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig zumindest einen Teil der entstehenden Kosten.
Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall. So behalten Sie von Anfang an den vollen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Polizei oder Staatsanwaltschaft können jede unüberlegte Aussage später gegen Sie verwenden. Deshalb gilt: Schweigen Sie zur Sache und sprechen Sie zunächst mit Ihrem Verteidiger.
Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich für Sie und bespreche mit Ihnen jeden weiteren Schritt.
Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses Grundprinzip des Rechtsstaats gilt auch dann, wenn die Ermittlungsbehörden von einer Schuld ausgehen.
Ich sorge dafür, dass dieses Recht meiner Mandanten im gesamten Verfahren gewahrt bleibt. Kein Mandant muss sich rechtfertigen, bevor die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.
Auch die Ermittlungsbehörden sind an dieses Grundprinzip gebunden, auch wenn dies in der Praxis nicht immer den ersten Eindruck vermittelt. Deshalb achte ich konsequent darauf, dass alle Beteiligten die Rechte meiner Mandanten in jeder Verfahrensphase einhalten und respektieren.
Gerade in emotional aufgeladenen Verfahren ist dieser Grundsatz für die Verteidigung von großer praktischer Bedeutung. Bei Bedarf erinnere ich Gerichte und Behörden konsequent an diese rechtsstaatliche Verpflichtung.
Warum Mandanten aus Dortmund und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Dortmund kenne ich die örtlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich für meine Mandanten oft strategisch aus.
Kurze Wege ermöglichen zudem persönliche Termine, etwa kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in Dortmund und Umgebung ein breites Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.
Gerade wenn es in einem Verfahren schnell gehen muss, zahlt sich diese Erfahrung aus. Auch in einer belastenden Situation ist der direkte, persönliche Kontakt oft wertvoller als reine E-Mail-Kommunikation.
Häufig gestellte Fragen zum Vorwurf des Raubes
Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Deshalb empfehle ich, vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt zu kontaktieren.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.
Können Sie mich auch außerhalb von Dortmund vertreten? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Dortmund und Nordrhein-Westfalen.
Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die genauen Konditionen für ein Erstgespräch stimme ich individuell mit Ihnen ab, sodass von Anfang an Kostentransparenz besteht.
Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist
Verfahren wegen eines solchen Gewaltdelikts sind rechtlich komplex, und die Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter. Als spezialisierter Fachanwalt kenne ich die aktuellen Bewertungsmaßstäbe der Gerichte genau.
Diese Erfahrung wirkt sich häufig unmittelbar auf das Ergebnis eines Verfahrens aus. Mein Fachwissen setze ich gezielt ein, um für meine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Gerade in vermeintlich einfachen Fällen zeigt sich der Wert einer erfahrenen Verteidigung oft erst im Detail. Kleine, übersehene Aspekte können am Ende über Freispruch oder Verurteilung entscheiden.
Wenden Sie sich deshalb in jedem Fall frühzeitig an mich und nehmen Sie Kontakt auf, damit ich die Weichen für Ihr Verfahren von Anfang an richtig stelle. Egal in welcher Phase sich Ihr Verfahren gerade befindet, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beantworte gerne alle Ihre Fragen.
