Strafverfahren nach dem StGB oder Bußgeldverfahren nach der StVO – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund hilft
Ein Bußgeldverfahren nach der StVO geht oftmals mit hohen Geldforderungen und Ihrer Einschränkung als motorisierter Verkehrsteilnehmer einher. Um unverhältnismäßig hohe Bußgelder und Fahrverbote zu vermeiden, ist Herr Jeromin, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund für Sie tätig. In einem Bußgeldverfahren spielt die Höhe der Forderung und des Fahrverbots für Betroffene eine nicht unwichtige Rolle. Ohne einen Spezialisten im Verkehrsrecht in Dortmund ist es nur schwer möglich, das Ansatzmaß zu senken und Ihr Bußgeld so gering wie möglich zu halten.
Strafverfahren nach StGB- oder Bußgeldverfahren nach der StVO?
Straftaten werden nicht nur im finanziellen, sondern auch im verfolgungsrechtlichen Bereich anders als ein Bußgeldverfahren geahndet. Durch unsere Unterstützung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund verfolgen wir verschiedene Ansatzpunkte, ein Strafverfahren einzustellen und in das vom Strafmaß her weniger schwer wiegende Ordnungswidrigkeitenverfahren überzuleiten. Herr Jeromin recherchiert rechtliche Schwachpunkte und Begründungslücken zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen. Er kommuniziert mit der Behörde und setzt sich außergerichtlich und vor ordentlichen Gerichten für Ihr Recht ein. Das Bußgeldverfahren der StVO wird nicht umsonst als kleines Strafverfahren bezeichnet. Wie im Strafprozess drohen Ihnen auch in einem Bußgeldverfahren finanzielle Belastungen und Probleme mit der Fahrerlaubnis, bis hin zum vorübergehenden oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis.
Setzen Sie Ihr Recht durch und berufen sich auf den Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund, Jens Jeromin, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert und Ihnen ein diesbezügliches Verfahren droht. Da Bußgeldbescheide nur einer recht kurzen Einspruchsfrist von zwei Wochen unterliegen, sollten Sie mit der Kontaktaufnahme zum Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund nicht lange warten. Wir beraten Sie mit Kompetenz und Erfahrung, so dass Sie dem bevorstehenden Bußgeldverfahren nach der StVO unsere Fachkunde entgegensetzen können und Ihre rechtliche Vertretung in versierte Hände legen.
Strafverfahren nach dem StGB dulden keinen Aufschub
Im Strafverfahren nach dem StGB geht es um den Vorwurf einer fahrlässig oder absichtlich begangenen Straftat im Straßenverkehr.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund prüft Herr Jeromin die Anschuldigung und begibt sich in die Kommunikation mit der zuständigen Behörde. Ohne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund wird ein Strafverfahren nach dem StGB schnell zu einer sehr kostenintensiven und Nachteile mit sich bringenden Angelegenheit. Bei zahlreichen Mandanten konnten wir den Vorwurf einer Straftat abwenden und aus einem Straftatvorwurf den einer Ordnungswidrigkeit machen. Zahlen Sie keine unnötigen Strafen, wenn Sie durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund eine geringere Ahndung erzielen könnten.
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei Anwalt Jens Jeromin für das Erstgespräch, nachdem sie als Beschuldigter kontaktiert wurden.