Diebstahl

Diebstahl – So kann ein Fachanwalt für Strafrecht Ihnen helfen!

Wer von Polizei und Staatsanwaltschaft verdächtigt oder sogar schon beschuldigt wird, einen Diebstahl begangen zu haben, der benötigt jemanden, der sich für ihn in rechtlicher Hinsicht einsetzt. Egal ob Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden oder bereits die Ladung zu Ihrer Verhandlung ins Haus flattert, der Strafverteidiger Dortmund, Rechtsanwalt Jens Jeromin, steht Ihnen zur Seite. Rechtsanwalt Jeromin ist mit allen Tücken und Problemen des Strafrechts vertraut und wird Sie bestmöglich anwaltlich vertreten.

Welche Strafe droht bei Diebstahl?
Gemäß § 242 StGB kann, wer den Tatbestand des Diebstahls erfüllt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Auch der Versuch des Diebstahl ist bereits unter Strafe gestellt. Neben dem Grundtatbestand gibt es noch den besonders schweren Fall des Diebstahls, sowie den Diebstahl mit Waffen, den Wohnungseinbruchsdiebstahl oder den Diebstahl als Mitglied einer Bande. Diese Straftaten werden mit dementsprechend höheren Strafen geahndet.
Durch Ihren Strafverteidiger aus Dortmund können Sie erfahren, ob in Ihrem speziellen Fall überhaupt alle Voraussetzungen vorliegen, die eine Verurteilung wegen dieser Straftat rechtfertigen. Sie also einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht weggenommen haben, sich oder einen Dritten dadurch zu bereichern.

Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund Ihnen helfen?
Sie sollten nicht erst dann, wenn Sie bereits eine Vorladung zur Hauptverhandlung Ihres Verfahrens erhalten haben, einen Anwalt einschalten. Schon dann, wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat von der Polizei vernommen werden oder Sie eine Strafanzeige wegen Diebstahls erhalten haben, ist die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll. Der Strafverteidiger aus Dortmund Jens Jeromin kann Akteneinsicht beantragen und Sie aufgrund der daraus erlangten Erkenntnisse umfassend anwaltlich beraten. Gemeinsam mit Ihnen wird er eine Taktik für Ihre Strafverteidigung entwickeln. Doch auch schon während polizeilicher Vernehmungen kann es hilfreich sein, einen Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund an seiner Seite zu wissen.

Verhandlung vor Gericht
Selbstverständlich kann Rechtsanwalt Jens Jeromin Sie nicht nur vor einem Dortmunder Gericht, sondern auch vor jedem anderen deutschen Gericht vertreten. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie verurteilt werden oder wie hoch die Strafe in Ihrem Fall ausfällt, wird von den Gerichten im Einzelfall bestimmt. Neben der eigentlichen Straftat kommen für die Beurteilung dieser Fragen noch weitere Faktoren hinzu. Diese sind beispielsweise, ob Sie bereits Vorstrafen haben, wie hoch der entstandene Schaden ist und wie die Umstände der Tatbegehung sich genau darstellen.
In jedem Fall wird Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund alles daran setzen, für Sie vor Gericht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Strafverteidiger Dortmund | Mann stiehlt Mobiltelefon