Ich bin Jens Jeromin, Rechtsanwalt in Dortmund.
Kompetent, vertrauenswürdig und modern.
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Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Natürlich spielen auch Verfahren zu Verstößen nach dem BtMG in Dortmund eine wichtige Rolle in meiner Praxis. Als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Ihnen ein Verstoß angelastet wird, bei dem Betäubungsmittel im Spiel sind.
Gerade durch die Nähe zur holländischen Grenze sind Drogendelikte und die entsprechenden Verfahren im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes in Dortmund und in ganz NRW an der Tagesordnung. Wirft man Ihnen einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, rate ich Ihnen als erste Devise, sich nicht selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu äußern.
Einer Vorladung zu einem Vernehmungstermin müssen Sie nicht nachkommen. Suchen Sie sich stattdessen sofort einen rechtlichen Beistand, der Sie im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren vertritt und sich gegebenenfalls schriftlich zu den Vorwürfen äußert.
Die Polizei informiert mich in solchen Fällen regelmäßig schriftlich, sodass ich Ihren Vernehmungstermin für Sie absage. Dadurch unterbinde ich den direkten Kontakt zwischen Ihnen und der Polizei, und ich sorge dafür, dass die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgibt und ich Akteneinsicht erhalte.

Was das Strafmaß bei einem BtMG-Verfahren bestimmt
Die Faktoren, die das Strafmaß für ein Delikt nach dem BtMG bestimmen, sind vielfältig. Zunächst unterscheide ich, ob Betäubungsmittel besessen, gehandelt oder womöglich geschmuggelt wurden.
Auch die Menge der aufgefundenen Betäubungsmittel spielt eine große Rolle, ebenso wie die Frage, ob ein gewerbsmäßiger oder bewaffneter Handel vorliegt oder jemand als Bandenmitglied ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist. Und natürlich ist die Art der Droge maßgeblich für das Strafmaß.
Bei der Einordnung der Substanz unterscheide ich üblicherweise zwischen folgenden Kategorien:
- weiche Drogen, etwa Marihuana oder Haschisch
- mittelgefährliche Drogen wie Amphetamine oder XTC
- harte Drogen, zu denen Kokain und Heroin zählen
Der gesetzliche Strafrahmen im Überblick
Für den Grundtatbestand nach § 29 BtMG, etwa den unerlaubten Besitz oder Erwerb, sieht das Gesetz in der Regel eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei einer sogenannten „nicht geringen Menge“ oder in besonders schweren Fällen nach § 29a BtMG drohen bereits deutlich höhere Mindeststrafen.
Handelt jemand gewerbsmäßig oder bandenmäßig, sieht das Gesetz noch strengere Strafrahmen vor, und beim bewaffneten Handel drohen sogar die höchsten Mindeststrafen. Wie sich diese Vorschriften im Einzelfall auswirken, hängt stark von den konkreten Umständen ab, weshalb ich jeden Fall genau prüfe.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens bei Drogendelikten
Ein solches Verfahren beginnt meist mit einem konkreten Anfangsverdacht, etwa durch einen Fund bei einer Verkehrskontrolle oder einer Durchsuchung. Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.
Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und im weiteren Verlauf gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren jedoch schon vorher, etwa durch eine Einstellung, zu einem guten Ergebnis führen.
Akteneinsicht als zentrales Verteidigungsmittel
Nur wer die vollständige Ermittlungsakte kennt, kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Deshalb beantrage ich bei jedem Mandat unverzüglich Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde.
Anhand der Akte prüfe ich beispielsweise, ob eine Durchsuchung rechtmäßig war oder ob die Ermittler Beweise ordnungsgemäß erhoben haben. Solche Verfahrensfehler können sich erheblich zu Ihren Gunsten auswirken.
Fachanwalt für Strafrecht bei Drogendelikten in Dortmund
Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Drogendelikte in Dortmund beantrage ich nach Ihrer Beauftragung unverzüglich Akteneinsicht bei den zuständigen Ermittlungsbehörden. Anschließend äußere ich mich gegebenenfalls schriftlich zu den Vorwürfen und prüfe genau, ob z.B. eine Hausdurchsuchung den rechtlichen Voraussetzungen entsprach.
Mögliche Konsequenzen bei einem BtMG-Verfahren
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kann ich unter Würdigung aller Umstände eine realistische Prognose abgeben, welche der möglichen Strafen in Ihrem Fall greifen könnte. Zu den möglichen Konsequenzen zählen unter anderem:
- eine Geldstrafe
- eine Freiheitsstrafe, vollstreckbar oder zur Bewährung ausgesetzt
- ein Entzug der Fahrerlaubnis
- die Einweisung in eine Entzugsklinik
Was tun bei einer Durchsuchung wegen eines Drogendelikts?
Eine Hausdurchsuchung kommt für die meisten Betroffenen völlig überraschend und ist entsprechend belastend. Wichtig ist, dass Sie auch dabei ruhig bleiben und keine Angaben zur Sache machen.
Notieren Sie sich außerdem, welche Gegenstände die Beamten beschlagnahmen, und lassen Sie sich ein Protokoll der Durchsuchung aushändigen. Anschließend prüfe ich, ob die Behörden die Durchsuchung überhaupt rechtmäßig angeordnet und durchgeführt haben.
Besitz, Erwerb und Handeltreiben im Unterschied
Rechtlich unterscheidet sich der bloße Besitz von Betäubungsmitteln deutlich vom Handeltreiben, bei dem eine Weitergabe an Dritte im Raum steht. Schon die Absicht, Drogen weiterzugeben, kann ausreichen, um den Vorwurf des Handeltreibens zu begründen.
Für die Verteidigung ist diese Abgrenzung von großer Bedeutung, denn sie hat erheblichen Einfluss auf das zu erwartende Strafmaß. Deshalb prüfe ich stets genau, welcher Tatvorwurf im konkreten Fall tatsächlich zutrifft.
Auch die Rechtsprechung behandelt den bloßen Erwerb zum Eigenkonsum anders als eine geplante Weitergabe an mehrere Personen. Diese Unterscheidungen sind gerade für die Verteidigungsstrategie von großer praktischer Bedeutung.
Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
Ein BtMG-Verfahren kann neben der eigentlichen Strafe auch Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Bereits der Verdacht auf Drogenkonsum kann dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordert.
Ich berate Sie deshalb auch zu diesen verwaltungsrechtlichen Nebenfolgen. Außerdem koordiniere ich das Vorgehen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde mit Ihrer strafrechtlichen Verteidigung.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten möglichst vollständig und in eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse oder Bescheide sollten Sie dabei nach Möglichkeit mitbringen.
Anschließend ordne ich den Fall rechtlich ein und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich. Bereits nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt.
Kosten der Verteidigung bei Drogendelikten
Die Kosten einer Verteidigung richten sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls. Grundlage bildet üblicherweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, doch individuelle Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Zudem unterscheide ich zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen bestellt. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig zumindest einen Teil der entstehenden Kosten.
Warum ein Fachanwalt bei Drogendelikten so wichtig ist
Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sind rechtlich komplex, und die Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter. Als spezialisierter Fachanwalt kenne ich die aktuellen Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe der Gerichte genau.
Diese Erfahrung wirkt sich häufig unmittelbar auf das Ergebnis eines Verfahrens aus. Mein Fachwissen setze ich gezielt ein, um für meine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Polizei oder Staatsanwaltschaft können jede unüberlegte Aussage später gegen Sie verwenden. Deshalb gilt gerade bei Drogendelikten: Schweigen Sie zur Sache und sprechen Sie zunächst mit Ihrem Verteidiger.
Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich gerne für Sie.
Häufige Irrtümer bei Drogendelikten
In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass Betroffene glauben, eine schnelle Aussage könne die Situation entschärfen oder Vertrauen bei den Ermittlern schaffen. Tatsächlich passiert häufig das Gegenteil, denn Ermittler legen unbedachte Formulierungen später gegen sie aus.
Auch die Annahme, geringe Mengen blieben automatisch straffrei, trifft so pauschal nicht zu. Ob und wie sich ein Verfahren einstellen lässt, entscheidet sich stets im Einzelfall.
Warum Mandanten aus Dortmund und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Dortmund kenne ich die örtlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich für meine Mandanten oft strategisch aus.
Kurze Wege ermöglichen zudem persönliche Termine, etwa kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Gerade in einer belastenden Situation ist der direkte, persönliche Kontakt oft wertvoller als reine E-Mail-Kommunikation.
Häufig gestellte Fragen zum Betäubungsmittelgesetz
Muss ich zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen? Nein, einer bloßen Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter müssen Sie nicht nachkommen.
Was passiert bei einer geringen Menge Betäubungsmittel? Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Verfahren wegen geringer Menge und geringer Schuld einstellen, dies hängt aber stark vom Einzelfall ab.
Wie schnell sollte ich einen Fachanwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.
Können Sie mir auch bei Verfahren außerhalb von Dortmund helfen? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Dortmund und Nordrhein-Westfalen.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.
Bleibt ein Ermittlungsverfahren immer geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Kommt es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung, bereite ich die Verteidigung sorgfältig vor und stimme die Strategie eng mit meinem Mandanten ab. Vor Gericht befrage ich Zeugen und Sachverständige kritisch und weise auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.
Mein Ziel ist stets, das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen, sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder ein möglichst geringes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sinnvoll sind.
Über die Jahre habe ich in Dortmund und Umgebung ein breites Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren. Gerade wenn es in einem Verfahren schnell gehen muss, zahlt sich diese Erfahrung aus.
Wirft man Ihnen Drogendelikte in Dortmund und Umgebung vor, wenden Sie sich deshalb umgehend an mich. Mit meinem umfassenden Fachwissen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit ich die Weichen für Ihr Verfahren von Anfang an richtig stelle. Egal in welcher Phase sich Ihr Verfahren befindet, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
