Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Natürlich spielen auch Verfahren zu Verstößen nach dem BtMG in Dortmund eine Rolle. Als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund ist Herr Jeromin Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Ihnen ein Verstoß angelastet wird, bei dem Betäubungsmittel im Spiel sind.
Gerade durch die Nähe zur holländischen Grenze sind Drogendelikte und die entsprechenden Verfahren im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes in Dortmund bzw. in NRW an der Tagesordnung. Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Dortmund zur Last gelegt, ist die erste Devise, dass Sie sich nicht selber gegenüber den Strafverfolgungsbehörden äußern. Einer Vorladung zu einem Vernehmungstermin müssen Sie nicht nachkommen. Suchen Sie sich sofort einen rechtlichen Beistand, der Sie im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren vertritt und sich gegebenenfalls schriftlich zu den Vorwürfen äußern wird. Herrn Jeromin wird die Polizei regelmäßig schriftlich informieren, dass ihr Vernehmungstermin abgesagt wird. Dadurch wird der Kontakt zwischen Ihnen und der Polizei blockiert und der Vorgang muss an die Staatsanwaltschaft abgegeben und Herrn Jeromin Akteneinsicht gewährt werden.
Die Faktoren, die das Strafmaß für einen Delikt nach dem BtMG bestimmen, sind vielfältig. Hier ist zu unterscheiden, ob Betäubungsmittel besitzt, gehandelt oder ggf. geschmuggelt werden. Auch die Menge aufgefundener Betäubungsmittel spielt eine große Rolle, ebenso wie der Umstand, ob ein gewerbsmäßigen oder bewaffneter Handel betrieben wird oder man als Bandenmitglied in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist. Und natürlich ist die Art der Droge maßgeblich für das Strafmaß. Es wird unterschieden in weiche Drogen (Marihuana oder Haschisch), mittelgefährliche Drogen wie z.B. Amphetamine oder XTC und die harten Drogen, zu denen Kokain und Heroin zählen.
Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht für Drogendelikte in Dortmund wird Herr Jeromin bei Beauftragung durch Sie unverzüglich Akteneinsicht bei den zuständigen Ermittlungsbehörden beantragen. Er wird sich gegebenenfalls schriftlich zu den Vorwürfen äußern und genau prüfen, ob z.B. eine Hausdurchsuchung den rechtlichen Voraussetzungen entsprach.
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kann Herr Jeromin unter Würdigung aller Umstände eine realistische Prognose abgeben, welche der möglichen Strafen in Ihrem Fall unter Umständen greifen könnte. Eine mögliche Konsequenz kann eine Geldstrafe sein, eine Freiheitsstrafe (vollstreckbar oder zur Bewährung ausgesetzt), ein Entzug der Fahrerlaubnis oder auch die Einweisung in eine Entzugsklinik.
Falls Ihnen Drogendelikte in Dortmund und Umgebung vorgeworfen werden, wenden Sie sich umgehend an Herrn Jeromin, der Ihnen mit seinem umfassenden Fachwissen zur Verfügung steht.