Körperverletzung

Anwaltliche Hilfe beim Vorwurf der Körperverletzung

Körperverletzung wird häufig mit Gewalttaten und kriminellen Handlungen in Verbindung gebracht. Das ist aber nur eine Seite. Viele Vorkommnisse, bei denen der Vorwurf erhoben wird, ereignen sich in ganz alltäglichen Situationen – im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, eines Verkehrsunfalls oder einer Sicherheitskontrolle. Das bedeutet, die Konfrontation mit einem Körperverletzungs-Delikt kann jeden treffen – auch wenn keine kriminelle Absicht besteht.

Körperverletzung ist ein gravierender Straftatbestand. Geregelt sind Körperverletzungs-Delikte im Strafgesetzbuch (§§ 223 – 231 StGB). Das Strafrecht unterscheidet dabei unterschiedliche Formen und Abstufungen – einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung Schutzbefohlener und fahrlässige Körperverletzung. Je nach Schwere des Delikts fällt das Strafmaß unterschiedlich aus. In vielen Fällen droht Freiheitsentzug – ggf. bis zu zehn Jahre.

Bei Körperverletzungs-Delikten – Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund
Ob Sie wegen eines Körperverletzungs-Delikts beschuldigt, angezeigt oder angeklagt werden – Sie benötigen einen guten Anwalt, der Ihre Interessen erfolgreich vertritt und Sie vor Gericht bestens verteidigt. Jens Jeromin ist anerkannter Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund und kennt sich mit Verfahren wegen Körperverletzung aus.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, geht es zunächst um eine fundierte Kenntnis des Sachverhalts. Jens Jeromin beantragt dazu Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Auf der Basis der Aktenlage, Ihrer Schilderung und sonstiger Erkenntnisse wird er Sie dann als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kompetent rechtlich beraten und mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für Ihre Strafverteidigung erarbeiten. Eine gute Vorbereitung ist für ein solches Verfahren unverzichtbar.

Ihr effektiver Strafverteidiger in Dortmund
Je schneller Sie Jens Jeromin als Ihren Strafverteidiger in Dortmund beauftragen, umso besser. Oft ist es bereits im Vorfeld eines Prozesses möglich, durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit drohenden Verhaftungen oder Durchsuchungen. Vielfach spielt bei Körperverletzungen die Frage der „Einwilligung“ oder der „Notwehr nach § 32 StGB“ eine wichtige Rolle. Davon hängt ab, ob eine Körperverletzung rechtswidrig war oder nicht. Jens Jeromin prüft als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund alle Sachverhalte zu Ihren Gunsten und bringt sie ein.

Dabei kommt ihm seine Erfahrung als Strafverteidiger in Dortmund in zahlreichen Körperverletzungs-Fällen zugute. Durch eine geschickte Verteidigung ist auch in schwierigen Konstellationen ein gutes Ergebnis erzielbar, im günstigsten Fall sogar eine Verfahrenseinstelliung. Vertrauen Sie auch Jens Jeromin als Ihren Strafverteidiger in Dortmund.

Oft ist nicht nur Strafverteidigung gefragt
Übrigens: sehr oft geht es bei Körperverletzungs-Delikten auch um Schadensersatz-Ansprüche und Schmerzensgeld. Diese sind dann Gegenstand eines zivilrechtlichen Verfahrens. Auch in diesem Fall ist anwaltliche Vertretung angezeigt. Jens Jeromin gibt Ihnen dazu nützliche Tipps.

Strafverteidiger Dortmund | Mann droht mit seiner Faust