Ich bin Jens Jeromin, Rechtsanwalt in Dortmund.
Kompetent, vertrauenswürdig und modern.
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Anwaltliche Hilfe beim Vorwurf der Körperverletzung
In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass man Körperverletzung vor allem mit Gewalttaten und kriminellen Handlungen verbindet. Das ist aber nur eine Seite.
Viele Vorkommnisse, bei denen jemand den Vorwurf erhebt, ereignen sich in ganz alltäglichen Situationen – im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, eines Verkehrsunfalls oder einer Sicherheitskontrolle. Deshalb kann die Konfrontation mit einem Körperverletzungs-Delikt jeden treffen, auch wenn keine kriminelle Absicht besteht.
Körperverletzung ist ein gravierender Straftatbestand. Das Strafgesetzbuch regelt die entsprechenden Delikte in den §§ 223 bis 231 StGB.
Dabei unterscheidet das Strafrecht verschiedene Formen und Abstufungen – einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung Schutzbefohlener und fahrlässige Körperverletzung. Je nach Schwere des Delikts fällt das Strafmaß unterschiedlich aus.
In vielen Fällen droht Freiheitsentzug, gegebenenfalls bis zu zehn Jahren.

Bei Körperverletzungs-Delikten – Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund
Ob man Sie wegen eines Körperverletzungs-Delikts beschuldigt, anzeigt oder anklagt, Sie benötigen einen guten Anwalt, der Ihre Interessen erfolgreich vertritt und Sie vor Gericht bestens verteidigt. Als anerkannter Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kenne ich mich mit Verfahren wegen Körperverletzung bestens aus.
Ermittelt man gegen Sie, geht es zunächst um eine fundierte Kenntnis des Sachverhalts. Dazu beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Auf der Basis der Aktenlage, Ihrer Schilderung und sonstiger Erkenntnisse berate ich Sie anschließend als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kompetent und erarbeite mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für Ihre Strafverteidigung. Eine gute Vorbereitung ist für ein solches Verfahren unverzichtbar.
Einfache, gefährliche und schwere Fälle im Überblick
Das Gesetz unterscheidet mehrere Schweregrade, die jeweils unterschiedliche Strafrahmen vorsehen. Zu den wichtigsten Formen zählen unter anderem:
- einfache Körperverletzung nach § 223 StGB
- gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
- schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
- fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
Welche dieser Formen im konkreten Fall tatsächlich vorliegt, entscheidet sich anhand der genauen Umstände der Tat. Bereits kleine Details können hier über das Strafmaß entscheiden.
Einwilligung und Notwehr als zentrale Fragen
Vielfach spielt bei einem solchen Vorwurf die Frage der „Einwilligung“ oder der „Notwehr“ nach § 32 StGB eine wichtige Rolle. Davon hängt ab, ob eine Handlung überhaupt rechtswidrig war oder nicht.
Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund prüfe ich alle Sachverhalte zu Ihren Gunsten und bringe sie in das Verfahren ein.
Wer haftet als Täter, Mittäter oder Gehilfe?
Das Gesetz behandelt nicht jeden, der an einer solchen Auseinandersetzung beteiligt war, rechtlich gleich. Zwischen der Rolle als Täter, als Mittäter und als bloßer Gehilfe bestehen erhebliche Unterschiede im Strafmaß.
Deshalb prüfe ich genau, welche konkrete Rolle man meinem Mandanten tatsächlich vorwirft. Auch die genauen Umstände der Beteiligung spielen für die rechtliche Bewertung eine wichtige Rolle.
Zivilrechtliche Folgen im Detail
Neben dem strafrechtlichen Verfahren drohen oft auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten, etwa auf Schmerzensgeld oder Ersatz von Heilbehandlungskosten. Die Gerichte prüfen diese Ansprüche regelmäßig unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang.
Zu diesen zivilrechtlichen Fragen berate ich meine Mandanten ebenfalls und stimme das Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Nachteil werden.
Ihr effektiver Strafverteidiger
Je schneller Sie mich als Ihren Strafverteidiger Dortmund beauftragen, umso besser. Oft ist es bereits im Vorfeld eines Prozesses möglich, durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit drohenden Verhaftungen oder Durchsuchungen.
Dabei kommt mir meine Erfahrung als Strafverteidiger Dortmund in zahlreichen entsprechenden Fällen zugute. Durch eine geschickte Verteidigung erziele ich auch in schwierigen Konstellationen oft ein gutes Ergebnis, im günstigsten Fall sogar eine Verfahrenseinstellung.
Vertrauen Sie deshalb auch mir als Ihrem Strafverteidiger Dortmund.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Ein Verfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem konkreten Anfangsverdacht der Polizei. Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.
Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und im weiteren Verlauf gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren jedoch schon vorher, etwa durch eine Einstellung, zu einem guten Ergebnis führen.
Ich begleite meine Mandanten durch jeden dieser Abschnitte und nutze die jeweiligen Spielräume konsequent zu ihren Gunsten. Bereits im Ermittlungsverfahren lege ich häufig die Grundlage für ein gutes Ergebnis.
Verjährung eines Tatvorwurfs
Auch strafrechtliche Vorwürfe unterliegen einer Verjährung, deren Dauer sich nach der Schwere der jeweiligen Tat richtet. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verfolgung grundsätzlich nicht mehr erfolgen.
Ob und wann Verjährung im Einzelfall eintritt, ist rechtlich oft komplex zu beurteilen. Diese Frage prüfe ich für meine Mandanten genau.
Verhandlung vor Gericht
Selbstverständlich vertrete ich Sie nicht nur vor einem Dortmunder Gericht, sondern auch vor jedem anderen deutschen Gericht. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ist und wie hoch die Strafe ausfällt, entscheiden die Gerichte stets im Einzelfall.
Neben der eigentlichen Tat spielen für die Beurteilung dieser Fragen noch weitere Faktoren eine Rolle, etwa ob bereits Vorstrafen vorliegen oder wie sich die konkreten Umstände der Tatbegehung darstellen.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten möglichst vollständig und in eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten Sie dabei nach Möglichkeit mitbringen.
Anschließend ordne ich den Fall rechtlich ein und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich. Bereits nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt.
Kosten der Strafverteidigung
Die Kosten einer Verteidigung richten sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls. Grundlage bildet üblicherweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, doch individuelle Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Zudem unterscheide ich zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen bestellt. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig zumindest einen Teil der entstehenden Kosten.
Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall. So behalten Sie von Anfang an den vollen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.
Oft ist nicht nur Strafverteidigung gefragt
Übrigens geht es bei einem solchen Vorwurf sehr oft auch um Schadensersatz-Ansprüche und Schmerzensgeld. Diese sind dann Gegenstand eines zivilrechtlichen Verfahrens.
Auch in diesem Fall ist anwaltliche Vertretung angezeigt. Dazu gebe ich Ihnen nützliche Tipps und stimme das Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigung ab.
Häufig lässt sich durch eine frühzeitige Regulierung des entstandenen Schadens auch das strafrechtliche Verfahren positiv beeinflussen. Mit meinen Mandanten bespreche ich deshalb, ob und wann eine solche Regulierung im konkreten Fall sinnvoll erscheint.
Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist
Verfahren im Bereich der Gewaltdelikte sind rechtlich komplex, und die Rechtsprechung entwickelt sich fortlaufend weiter. Als spezialisierter Fachanwalt kenne ich die aktuellen Bewertungsmaßstäbe der Gerichte genau.
Diese Erfahrung wirkt sich häufig unmittelbar auf das Ergebnis eines Verfahrens aus. Mein Fachwissen setze ich gezielt ein, um für meine Mandanten die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Gerade in vermeintlich einfachen Fällen zeigt sich der Wert einer erfahrenen Verteidigung oft erst im Detail. Kleine, übersehene Aspekte können am Ende über Freispruch oder Verurteilung entscheiden.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Polizei oder Staatsanwaltschaft können jede unüberlegte Aussage später gegen Sie verwenden. Deshalb gilt: Schweigen Sie zur Sache und sprechen Sie zunächst mit Ihrem Verteidiger.
Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich gerne für Sie.
Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses Grundprinzip des Rechtsstaats gilt auch dann, wenn die Ermittlungsbehörden von einer Schuld ausgehen.
Ich sorge dafür, dass dieses Recht meiner Mandanten im gesamten Verfahren gewahrt bleibt. Kein Mandant muss sich rechtfertigen, bevor die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Kommt es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung, bereite ich die Verteidigung sorgfältig vor und stimme die Strategie eng mit meinem Mandanten ab. Vor Gericht befrage ich Zeugen kritisch und weise auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.
Mein Ziel ist stets, das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen, sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder ein möglichst geringes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sinnvoll sind.
Häufige Irrtümer bei einem Tatvorwurf
In meiner Praxis erlebe ich immer wieder, dass Betroffene glauben, eine schnelle Aussage könne die Situation entschärfen oder Vertrauen bei den Ermittlern schaffen. Tatsächlich passiert häufig das Gegenteil, denn Ermittler legen unbedachte Formulierungen später gegen sie aus.
Auch die Annahme, eine Notwehrlage liege automatisch vor, trifft so pauschal nicht zu. Ob eine Handlung tatsächlich gerechtfertigt war, entscheidet sich stets anhand der konkreten Umstände.
Warum Mandanten aus Dortmund und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kenne ich die örtlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich für meine Mandanten oft strategisch aus.
Kurze Wege ermöglichen zudem persönliche Termine, etwa kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Gerade in einer belastenden Situation ist der direkte, persönliche Kontakt oft wertvoller als reine E-Mail-Kommunikation.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Deshalb empfehle ich, vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt zu kontaktieren.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.
Können Sie mich auch außerhalb von Dortmund vertreten? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Dortmund und Nordrhein-Westfalen.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.
Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die genauen Konditionen für ein Erstgespräch stimme ich individuell mit Ihnen ab, sodass von Anfang an Kostentransparenz besteht.
Warum eine frühzeitige Verteidigung so wichtig ist
Viele Betroffene zögern zu lange, bevor sie sich rechtlichen Rat holen. Dabei kann bereits der erste Kontakt mit den Behörden über den weiteren Verlauf eines Verfahrens entscheiden.
Unüberlegte Aussagen gegenüber der Polizei lassen sich später nur schwer zurücknehmen. Deshalb gilt: Schweigen Sie zunächst und sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie sich äußern.
Über die Jahre habe ich in Dortmund und Umgebung ein breites Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren. Gerade wenn es in einem Verfahren schnell gehen muss, zahlt sich diese Erfahrung aus.
Wenden Sie sich deshalb in jedem Fall frühzeitig an mich und nehmen Sie Kontakt auf, damit ich die Weichen für Ihr Verfahren von Anfang an richtig stelle. Egal in welcher Phase sich Ihr Verfahren gerade befindet, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
