Strafverteidiger Dortmund

Rechtsanwalt Jens Jeromin in Dortmund
Kompetent. Vertrauenswürdig. Modern.

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Unsere Bewertungen

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Dortmund

In meiner eigenen Kanzlei in Dortmund vertrete ich seit 2004 Mandanten mit den unterschiedlichsten strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Anliegen. Dabei setze ich konsequent auf zwei klar abgegrenzte Fachgebiete statt auf ein breites, unspezifisches Angebot.

Neben dem Strafrecht bildet das Verkehrsrecht die zweite tragende Säule meiner anwaltlichen Arbeit. Genau diese Beschränkung auf zwei Rechtsgebiete verschafft meinen Mandanten einen handfesten Vorteil.

Statt oberflächliches Wissen in vielen Bereichen vorzuhalten, verfüge ich über tiefgehende Expertise in genau diesen zwei Fachgebieten. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass dieses Wissen stets dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Strafverteidiger Dortmund

Mandanten, die sich für mich als Strafverteidiger entscheiden, profitieren von einem breiten Erfahrungsschatz aus zahlreichen zurückliegenden Verfahren. Auf dieser Basis kann ich die Erfolgsaussichten eines Falls realistisch einordnen und offen kommunizieren.

Verkehrsrecht

Auch im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten als zuverlässiger und durchsetzungsstarker Ansprechpartner zur Seite. Da dieses Rechtsgebiet zahlreiche technische Feinheiten birgt, zahlt sich fundierte Fachkenntnis hier besonders aus.

Wer rechtliche Unterstützung im Strafrecht oder im Verkehrsrecht benötigt, sollte nicht zögern und frühzeitig Kontakt zu mir als bundesweit tätigem Anwalt aufnehmen.

Aufgaben eines Strafverteidigers

In den meisten Fällen beginnt die Arbeit eines Strafverteidigers nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Ich stelle von Anfang an sicher, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.

Ein wichtiger erster Schritt ist dabei die Beantragung der Akteneinsicht, um die vorhandene Beweislage genau zu prüfen. Auf dieser Grundlage lässt sich häufig schon frühzeitig eine Einstellung erwirken oder das Verfahren zumindest deutlich entschärfen.

Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Dabei entwickle ich eine passende Strategie, nehme Zeugen und Sachverständige kritisch ins Verhör und achte auf einen fairen Verfahrensablauf.

Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger

Zu den häufigsten Anlässen, mich in Dortmund als Strafverteidiger zu beauftragen, zählen unter anderem:

Welche Herangehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark vom betroffenen Rechtsgebiet und den konkreten Umständen ab.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Meist steht am Anfang eines Verfahrens eine Anzeige oder ein erster polizeilicher Verdacht. Im Anschluss prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch zusätzliche Ermittlungen erhärten lässt.

Erhärtet sich der Verdacht, folgt die Anklage und im weiteren Verlauf womöglich eine Hauptverhandlung. Ich begleite meine Mandanten durch jede dieser Phasen und schöpfe dabei jeden rechtlichen Spielraum konsequent zu ihren Gunsten aus.

Oft lässt sich ein Verfahren aber bereits vorher – etwa durch eine Einstellung – zu einem guten Abschluss bringen. Die entscheidenden Weichen werden dafür häufig schon im Ermittlungsverfahren gestellt.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Kommt es tatsächlich zur Hauptverhandlung, bereite ich die Verteidigung gründlich vor und stimme die Strategie eng mit dem Mandanten ab. Vor Gericht nehme ich Zeugen kritisch ins Kreuzverhör und decke Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen auf.

Im Fokus steht dabei stets das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten – sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder ein möglichst mildes Strafmaß. Auch nach der Urteilsverkündung prüfe ich, ob Berufung oder Revision aussichtsreich wären.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verkehrsverstoß stellt automatisch eine Straftat dar. Ein Großteil wird zunächst lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid geahndet.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich solche Bescheide genau unter die Lupe, denn Fehler im Messverfahren oder im Verfahren selbst kommen häufiger vor als gedacht. Auf diese Weise lässt sich ein Bußgeld mitunter reduzieren oder ein Fahrverbot ganz abwenden.

Verjährung eines Tatvorwurfs

Auch im Strafrecht unterliegen Vorwürfe einer Verjährung, deren Länge sich nach der Schwere der jeweiligen Tat bemisst. Ist diese Frist verstrichen, ist eine weitere Verfolgung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ob und wann im Einzelfall Verjährung eintritt, lässt sich rechtlich nicht immer einfach beurteilen. Ich prüfe diese Frage für meine Mandanten sorgfältig und verlässlich.

Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn die Ermittlungsbehörden von einer Schuld ausgehen.

Ich sorge dafür, dass dieses Recht meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens gewahrt bleibt. Niemand muss sich rechtfertigen, solange die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.

Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist

Straf- und Verkehrsrecht zählen zu den komplexeren Rechtsgebieten, in denen sich die Rechtsprechung fortlaufend verändert. Als spezialisierter Fachanwalt verfolge ich diese Entwicklungen genau und kenne die aktuellen Maßstäbe der Gerichte.

Dieses tagesaktuelle Wissen wirkt sich in der Praxis oft unmittelbar auf den Ausgang eines Verfahrens aus. Ich setze meine Kenntnisse in beiden Fachgebieten gezielt ein, um für meine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Zivilrechtliche Folgen im Blick

Neben dem eigentlichen Strafverfahren können in manchen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese Ansprüche werden unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang geltend gemacht.

Ich berate meine Mandanten deshalb auch zu diesen zivilrechtlichen Fragen und stimme mein Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigungslinie ab. So wird vermieden, dass eine unbedachte Aussage im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Nachteil gereicht.

Kosten der Strafverteidigung

Wie teuer eine Verteidigung wird, hängt maßgeblich vom Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls ab. In der Regel bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Grundlage, wobei auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich sind.

Dabei ist zwischen der frei gewählten Verteidigung und der vom Gericht angeordneten Pflichtverteidigung zu unterscheiden. Häufig übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

Schon im Erstgespräch gebe ich einen realistischen Kostenrahmen für den jeweiligen Fall vor. So haben Mandanten von Anfang an einen klaren Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.

Schweigepflicht und Vertrauen

Zwischen Mandant und Verteidiger besteht eine gesetzlich geschützte Schweigepflicht. Alle anvertrauten Informationen unterliegen der Verschwiegenheit und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.

Diese Vertraulichkeit bildet die Grundlage für eine offene Zusammenarbeit, denn nur mit vollständigen Informationen lässt sich eine passgenaue Verteidigungsstrategie entwickeln. Mandanten müssen daher keine Scheu haben, auch unangenehme Details offen zur Sprache zu bringen.

Das Erstgespräch bei Jens Jeromin

Im ersten Gespräch schildern Mandanten den Sachverhalt am besten so vollständig und detailliert wie möglich. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten dazu möglichst mitgebracht werden.

Ich ordne den Fall im Anschluss rechtlich ein und erläutere die weiteren Schritte verständlich. Bereits nach diesem ersten Termin wissen die meisten Mandanten deutlich genauer, was auf sie zukommt.

Warum Sie zunächst schweigen sollten

Jede unbedachte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb gilt: Schweigen Sie zur Sache und wenden Sie sich zunächst an Ihren Verteidiger.

Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich zuverlässig für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Dortmund

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung aussagen? Nein, Beschuldigte haben ein Schweigerecht und sollten vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt einschalten.

Was passiert, wenn ich mir keinen eigenen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass eine rechtliche Vertretung stets sichergestellt ist.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich – idealerweise noch bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern.

Sind Sie auch außerhalb von Dortmund tätig? Ja, ich vertrete Mandanten bundesweit auch vor anderen deutschen Gerichten.

Erfährt mein Arbeitgeber von einem laufenden Ermittlungsverfahren? In der Regel nicht, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.

Fazit

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich schon bald Ihr persönlicher Strafverteidiger sein, dem Sie voll vertrauen können. Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Dortmund im Überblick

Mit rund 600.000 Einwohnern ist Dortmund die bevölkerungsreichste Stadt des Ruhrgebiets und zugleich die achtgrößte Stadt Deutschlands. Die Stadt liegt in Nordrhein-Westfalen und gilt heute als bedeutender Wissenschafts- und Hochtechnologiestandort.

Zu den zehn größten Hochschulstädten Deutschlands zählt Dortmund ebenfalls. An den sechs Hochschulen der Stadt sind insgesamt rund 53.000 Studierende eingeschrieben.

In den Westfalenhallen finden jährlich etwa 60 Messen mit zusammen rund 800.000 Besuchern statt.

Geschichte und Strukturwandel

Ausgrabungen eines jungsteinzeitlichen Dorfes zwischen den Stadtteilen Oespel und Marten belegen eine sehr frühe Besiedelung des heutigen Stadtgebiets. Seine erste Blütezeit erlebte Dortmund im 14. Jahrhundert als westfälisch-rheinische Hansestadt entlang des Hellwegs, der mittelalterlichen Wegverbindung zwischen Rhein und Elbe.

Im 19. und 20. Jahrhundert entwickelte sich die Stadt zu einem der Zentren der Kohle- und Stahlindustrie im Ruhrgebiet. Durch die Köln-Mindener Eisenbahn und den Dortmund-Ems-Kanal wuchs Dortmund im Zuge der Industrialisierung rasch zur Großstadt heran und wurde zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt.

Im 21. Jahrhundert hat die Stadt einen erfolgreichen Strukturwandel vollzogen. Während Arbeitsplätze in der Industrie zurückgingen, entstanden vor allem im Bereich der Informationsverarbeitung zahlreiche neue Stellen.

Kriminalitätsstatistik für Dortmund

Laut BKA-Statistik zählt Dortmund zu den zwanzig kriminellsten Städten Deutschlands.

Im Jahr 2017 stieg die Zahl der angezeigten Straftaten um 13,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) verzeichnete allein von Januar bis Juni 185 Fälle im Bereich Gewaltkriminalität sowie 2.408 Fälle im Bereich Straßenkriminalität.

Besonders im Fokus stehen dabei die Deliktsbereiche Wohnungseinbruch, Taschendiebstahl und Raub. Auch die Zahl der Sexualdelikte nahm im Vergleich zum Vorjahr um 26,6 Prozent zu.

Diese Entwicklungen kenne ich aus meiner täglichen Praxis und bin mit den entsprechenden Deliktsbereichen bestens vertraut.

Quellen

  • Polizei Dortmund – Halbjahresbilanz zur Kriminalitätsentwicklung 2017
  • Wikipedia
  • Epoch Times – Statistik: Die zwanzig gefährlichsten Städte Deutschlands

Das sagen unsere Mandanten