Strafverteidiger Münster

Rechtsanwalt Jens Jeromin in Dortmund
Kompetent. Vertrauenswürdig. Modern.

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?

Schicken Sie uns diesen gerne per WhatsApp, wir melden uns bei Ihnen!

Unsere Bewertungen

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Münster

Meine eigene Kanzlei leite ich bereits seit 2004, stets mit vollem Einsatz für die unterschiedlichen Anliegen meiner Mandanten. Im Zentrum meiner Tätigkeit steht dabei das Strafrecht.

Darüber hinaus bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Genau diese bewusste Beschränkung auf zwei Rechtsgebiete verschafft meinen Mandanten in Münster einen klaren Mehrwert.

So kann ich in beiden Bereichen als echter Experte auftreten, statt mich als unspezifischer Allrounder zu verstehen. Mein Wissen in diesen beiden Fachgebieten baue ich durch kontinuierliche Fortbildungen stetig weiter aus.

Strafverteidiger Münster

Als Strafverteidiger bringe ich die Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle mit. Dadurch kann ich Ihnen von Anfang an eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens geben.

Diese Einschätzung erhalten Sie von mir stets ehrlich, fair und ohne Umwege. Gerade diese Offenheit ist es, die meine Mandanten an mir schätzen.

Verkehrsrecht

Auch im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten als kompetenter und engagierter Partner zur Seite. Weil dieses Rechtsgebiet viele Sonderfälle und Feinheiten kennt, profitieren Sie hier von meiner langjährigen Spezialisierung.

Ob Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder für Verkehrsrecht benötigen: Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, denn ich bin auch über Münster hinaus tätig.

Aufgaben eines Strafverteidigers

Meine Arbeit setzt häufig schon im Ermittlungsverfahren an, also lange bevor überhaupt eine Gerichtsverhandlung ansteht. Von der ersten Kontaktaufnahme an sorge ich dafür, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.

Dazu beantrage ich Akteneinsicht und prüfe die vorliegenden Beweise im Detail. Häufig lässt sich ein Verfahren bereits in dieser frühen Phase einstellen oder zumindest deutlich abmildern.

Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich die Verteidigung während der gesamten Hauptverhandlung. Dabei erarbeite ich eine passende Strategie, befrage Zeugen und Sachverständige kritisch und setze mich für ein faires Verfahren ein.

Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger

Mandanten aus Münster beauftragen mich unter anderem in folgenden Fällen:

Je nach Schwerpunkt Ihres Falls lohnt sich ein Blick auf meine konkrete Erfahrung in diesem Teilgebiet. Als bedeutende Universitätsstadt bringt Münster dabei eine ganz eigene Bandbreite an Fällen mit sich.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

In der Regel beginnt ein Verfahren mit einer Anzeige oder einem ersten Anfangsverdacht der Polizei. Die Staatsanwaltschaft prüft im Anschluss, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.

Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und mitunter zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Ich begleite meine Mandanten durch jede dieser Phasen und nutze bestehende Spielräume konsequent zu ihrem Vorteil.

Oft zeichnet sich ein gutes Ergebnis aber schon vorher ab, etwa durch eine Verfahrenseinstellung. Deshalb lege ich bereits im Ermittlungsverfahren häufig den entscheidenden Grundstein.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Steht eine Hauptverhandlung tatsächlich bevor, bereite ich die Verteidigung gründlich vor und stimme jeden Schritt eng mit Ihnen ab. Vor Gericht hinterfrage ich Zeugen kritisch und weise auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.

Mein Ziel ist stets das für Sie bestmögliche Ergebnis, ob Freispruch, Einstellung oder ein möglichst mildes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob Berufung oder Revision sinnvoll sind.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verkehrsverstoß ist gleich eine Straftat. Viele Vorfälle werden zunächst lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid geahndet.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich auch solche Bescheide genau, denn Fehler im Messverfahren oder im Verfahren selbst kommen häufiger vor, als man denkt. Dadurch lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot mitunter noch abwenden oder zumindest deutlich abmildern.

Verjährung eines Tatvorwurfs

Auch strafrechtliche Vorwürfe verjähren, wobei sich die Frist nach der Schwere der jeweiligen Tat richtet. Nach Ablauf dieser Frist darf grundsätzlich keine Verfolgung mehr erfolgen.

Ob und wann im Einzelfall Verjährung eingetreten ist, lässt sich rechtlich oft nicht auf den ersten Blick beantworten. Diese Frage prüfe ich für meine Mandanten daher stets sorgfältig.

Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses Grundprinzip unseres Rechtsstaats gilt auch dann, wenn Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld überzeugt sind.

Ich achte darauf, dass dieses Recht meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens gewahrt bleibt. Niemand muss sich rechtfertigen, solange die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.

Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist

Straf- und Verkehrsrecht sind rechtlich anspruchsvolle Materien, in denen sich die Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelt. Als spezialisierter Fachanwalt bin ich mit den aktuellen Maßstäben der Gerichte bestens vertraut.

Dieses aktuelle Wissen kann den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Mein Fachwissen in beiden Rechtsgebieten setze ich gezielt ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zivilrechtliche Folgen im Blick

Neben dem strafrechtlichen Verfahren können in manchen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese werden meist unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang beurteilt.

Ich beziehe diese zivilrechtliche Perspektive in meine Beratung mit ein und stimme das weitere Vorgehen eng mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren Ihnen später zivilrechtlich schaden.

Kosten der Strafverteidigung

Wie hoch die Kosten einer Verteidigung ausfallen, hängt vom Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls ab. Grundlage bildet in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind darüber hinaus möglich.

Dabei unterscheide ich zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen anordnet. Auch Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich häufig zumindest an einem Teil der Kosten.

Bereits im Erstgespräch gebe ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall an die Hand. So haben Sie von Anfang an volle Transparenz über die zu erwartenden Ausgaben.

Schweigepflicht und Vertrauen

Zwischen Mandant und Verteidiger besteht eine gesetzlich geschützte Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheit und wird ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben.

Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage einer offenen Zusammenarbeit, denn nur mit allen relevanten Details lässt sich eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Sprechen Sie deshalb auch unangenehme Umstände ohne Scheu offen an.

Das Erstgespräch bei Jens Jeromin

Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten vollständig und in Ihren eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide bringen Sie idealerweise gleich mit.

Im Anschluss ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erkläre Ihnen verständlich die nächsten Schritte. Schon nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt.

Warum Sie zunächst schweigen sollten

Jede unüberlegte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir als Ihrem Verteidiger.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich gerne für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Münster

Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, weshalb Sie vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt kontaktieren sollten.

Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.

Sind Sie auch außerhalb von Münster tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Münster und Nordrhein-Westfalen.

Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Verfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.

Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die Konditionen für ein Erstgespräch stimmen wir individuell miteinander ab, sodass von Beginn an Kostentransparenz besteht.

Warum Mandanten aus Münster und Umgebung vertrauen

Aus meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden vor Ort in Münster. Diese Ortskenntnis wirkt sich in einem Verfahren häufig strategisch positiv aus.

Kurze Anfahrtswege ermöglichen zudem persönliche Termine, auch kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein tragfähiges Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.

Fazit

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne als Strafverteidiger zur Seite, dem Sie vertrauen können! Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Münster im Überblick

Von 1815 bis 1946 war Münster die Hauptstadt der preußischen Provinz Westfalen. Mit über 310.000 Einwohnern und rund 55.000 Studierenden zählt Münster heute zu den größten Universitätsstädten Deutschlands.

Zugleich gehört Münster zu den flächengrößten Städten Deutschlands und weist mit knapp 1000 Einwohnern pro Quadratkilometer eine vergleichsweise geringe Bevölkerungsdichte auf. Diese Weitläufigkeit prägt bis heute das Stadtbild.

Im Jahr 793 gründete der Missionar Liudger ein Kloster mit dem Namen Münstersche Aa. Rund zehn Jahre später wurde er zum ersten Bischof von Münster ernannt.

Bis heute ist Münster ein bedeutender Bischofssitz. Im Jahr 1648 wurde in der Stadt der Westfälische Frieden geschlossen und damit der Dreißigjährige Krieg beendet.

Im Jahr 2015 erhielt Münster zudem das Europäische Kulturerbe-Siegel. Diese lange Geschichte als Universitäts- und Bischofsstadt sorgt dafür, dass mir in Münster ein breites Spektrum an rechtlichen Fragestellungen begegnet.

Diese reichen von Hochschul- und Wirtschaftsstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im dichten Studentenverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis genau.

Quelle: Wikipedia

Das sagen unsere Mandanten