Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?
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Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Hagen
Seit 2004 betreibe ich meine eigene Kanzlei und setze mich seither für die vielfältigen Anliegen meiner Mandanten ein. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht dabei stets das Strafrecht.
Parallel dazu bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Genau diese Beschränkung auf zwei Fachbereiche bringt für meine Mandanten in Hagen spürbare Vorteile mit sich.
Statt mich als allgemeinen Ansprechpartner für alle Rechtsfragen zu verstehen, habe ich in beiden Bereichen tiefgehende Expertise aufgebaut. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass ich stets auf dem neuesten Stand bleibe.
Strafverteidiger Hagen
Als Strafverteidiger greife ich auf die Erfahrung aus zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen zurück. So kann ich Ihnen bereits im Vorfeld realistisch einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihr Fall hat.
Diese Einschätzung teile ich Ihnen immer ehrlich und ohne falsche Versprechungen mit. Diese Offenheit ist es, die meine Mandanten an unserer Zusammenarbeit besonders zu schätzen wissen.
Verkehrsrecht
Auch im Verkehrsrecht bin ich ein verlässlicher und einsatzbereiter Partner für meine Mandanten. Da dieses Rechtsgebiet ausgesprochen vielschichtig ist, profitieren Sie hier von meiner langjährigen Spezialisierung.
Ganz gleich, ob Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder für Verkehrsrecht suchen: Melden Sie sich gerne bei mir, denn ich arbeite auch über Hagen hinaus.
Aufgaben eines Strafverteidigers
Vielfach beginnt meine Arbeit bereits im Ermittlungsverfahren, also lange bevor eine Gerichtsverhandlung überhaupt in Sicht ist. Von der ersten Minute an sorge ich dafür, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft respektiert werden.
Dazu gehört, dass ich Akteneinsicht beantrage und die vorliegenden Beweise sorgfältig sichte. Häufig lässt sich ein Verfahren schon in dieser frühen Phase einstellen oder zumindest deutlich mildern.
Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich die Verteidigung während der gesamten Hauptverhandlung. Dabei entwerfe ich eine maßgeschneiderte Strategie, befrage Zeugen und Sachverständige kritisch und setze mich für ein faires Verfahren ein.
Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger
Mandanten aus Hagen beauftragen mich unter anderem in folgenden Konstellationen:
- Verkehrsstraftaten, etwa bei Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht
- Betäubungsmittelstraftaten nach dem BtMG
- Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Raub
- Körperverletzung und Gewaltdelikte
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, etwa bei Bußgeldverfahren
Je nach Schwerpunkt Ihres Falls lohnt sich ein genauer Blick auf meine konkrete Erfahrung in diesem Teilgebiet. Die besondere Lage Hagens am Übergang zum Sauerland führt dabei zu einer eigenen Bandbreite an Fällen.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Ein Verfahren nimmt üblicherweise seinen Anfang durch eine Anzeige oder einen ersten Verdacht der Polizei. Im Anschluss klärt die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.
Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung. Durch jeden dieser Abschnitte begleite ich meine Mandanten persönlich und nutze bestehende Spielräume konsequent zu ihrem Vorteil.
Oft lässt sich ein gutes Ergebnis aber bereits vor der Hauptverhandlung erzielen, etwa über eine Verfahrenseinstellung. Deshalb lege ich schon im Ermittlungsverfahren häufig den Grundstein für einen positiven Ausgang.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Steht eine Hauptverhandlung tatsächlich bevor, bereite ich die Verteidigung im Detail vor und stimme jeden Schritt eng mit Ihnen ab. Vor Gericht hinterfrage ich Zeugenaussagen kritisch und mache Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen sichtbar.
Mein Ziel ist stets das für Sie beste Resultat, ob Freispruch, Einstellung oder ein möglichst mildes Urteil. Auch nach einer Verurteilung prüfe ich, ob Berufung oder Revision erfolgversprechend sind.
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr wird strafrechtlich verfolgt. Viele Vorfälle enden zunächst nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich auch solche Bescheide genau, denn Fehler im Messverfahren oder im Verfahrensablauf sind keine Seltenheit. Dadurch lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot mitunter noch abwenden oder wenigstens spürbar reduzieren.
Verjährung eines Tatvorwurfs
Auch ein strafrechtlicher Vorwurf verjährt mit der Zeit, wobei sich die Dauer nach der Schwere der Tat richtet. Nach Ablauf dieser Frist darf grundsätzlich keine Verfolgung mehr stattfinden.
Ob und wann im Einzelfall Verjährung eingetreten ist, lässt sich rechtlich oft nicht ohne Weiteres beurteilen. Diese Frage prüfe ich für meine Mandanten daher gründlich.
Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip
Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses Grundprinzip unseres Rechtsstaats gilt auch dann, wenn die Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld überzeugt sind.
Ich sorge dafür, dass dieses Recht meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens gewahrt bleibt. Niemand muss sich rechtfertigen, solange die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.
Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist
Straf- und Verkehrsrecht entwickeln sich durch die Rechtsprechung fortlaufend weiter und verlangen entsprechend aktuelles Fachwissen. Als spezialisierter Fachanwalt bin ich mit den aktuellen Maßstäben der Gerichte bestens vertraut.
Dieses Wissen kann für den Ausgang eines Verfahrens entscheidend sein. Ich setze mein Fachwissen in beiden Rechtsgebieten gezielt ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Zivilrechtliche Folgen im Blick
Neben dem Strafverfahren können in manchen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese werden in der Regel unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang geprüft.
Ich beziehe diese zivilrechtliche Ebene in meine Beratung mit ein und stimme das Vorgehen eng mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren Ihnen später zivilrechtlich zum Nachteil gereichen.
Kosten der Strafverteidigung
Wie hoch die Kosten einer Verteidigung ausfallen, hängt vom Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls ab. Als Grundlage dient meist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind darüber hinaus möglich.
Ich unterscheide dabei zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen bestellt. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen. So haben Sie von Anfang an vollen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.
Schweigepflicht und Vertrauen
Zwischen Mandant und Verteidiger besteht eine gesetzlich geschützte Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheit und wird ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben.
Diese Vertraulichkeit ist die Basis für eine offene Zusammenarbeit, denn nur mit sämtlichen relevanten Informationen lässt sich eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Sprechen Sie daher auch unangenehme Umstände ohne Scheu offen an.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im Erstgespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten vollständig und in Ihren eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten Sie nach Möglichkeit mitbringen.
Anschließend ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erläutere Ihnen verständlich die nächsten Schritte. Bereits nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Jede unüberlegte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir als Ihrem Verteidiger.
Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich gerne für Sie.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Hagen
Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, weshalb Sie vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt kontaktieren sollten.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.
Sind Sie auch außerhalb von Hagen tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Hagen und Nordrhein-Westfalen.
Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Verfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die Konditionen für ein Erstgespräch stimmen wir individuell miteinander ab, sodass von Beginn an Kostentransparenz besteht.
Warum Mandanten aus Hagen und Umgebung vertrauen
Aus meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden vor Ort in Hagen. Diese Ortskenntnis zahlt sich in einem Verfahren häufig strategisch aus.
Kurze Anfahrtswege ermöglichen zudem persönliche Termine, auch kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein verlässliches Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.
Hagen im Überblick
Hagen liegt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets in Südwestfalen und wird im Volksmund auch als Tor zum Sauerland bezeichnet. Die Stadt zählt knapp 190.000 Einwohner.
Als Sitz der einzigen staatlichen Fernuniversität Deutschlands trägt Hagen seit 2012 offiziell den Namenszusatz „Stadt der FernUniversität“. Diese besondere Rolle als Bildungsstandort prägt das Selbstverständnis der Stadt bis heute.
Der Raum Hagen gilt bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert als klassische Fundregion der Paläontologie und Archäologie. Die frühere Ziegeleigrube Hagen-Vorhalle ist der weltweit bedeutendste Fundort von 319 Millionen Jahre alten Insekten und weiteren Fossilien.
Darunter finden sich frühe Großlibellen mit Flügelspannweiten von 40 Zentimetern, ausgestorbene Urnetzflügler sowie riesige Hundert- und Tausendfüßer aus dem flözleeren Oberkarbon. Diese geologische Besonderheit macht Hagen bis heute zu einem wichtigen wissenschaftlichen Standort.
Diese Kombination aus Wissenschaftsstandort und Fernuniversität führt auch dazu, dass rechtliche Fragestellungen in Hagen breit gefächert sind, von Wirtschafts- und Umweltstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im dichten Stadtverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis genau.
