Strafverteidiger Gelsenkirchen

Rechtsanwalt Jens Jeromin in Dortmund
Kompetent. Vertrauenswürdig. Modern.

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?

Schicken Sie uns diesen gerne per WhatsApp, wir melden uns bei Ihnen!

Unsere Bewertungen

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Gelsenkirchen

Meine Kanzlei führe ich bereits seit 2004 in eigener Verantwortung, immer mit dem Blick auf die individuellen Anliegen meiner Mandanten. Im Zentrum meiner Arbeit steht dabei das Strafrecht.

Daneben habe ich mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht qualifiziert. Diese Fokussierung auf zwei Rechtsgebiete verschafft meinen Mandanten in Gelsenkirchen einen echten Mehrwert.

Anstatt mich breit und unspezifisch aufzustellen, habe ich mir in beiden Feldern tiefgehendes Fachwissen erarbeitet. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass dieses Wissen stets aktuell bleibt.

Strafverteidiger Gelsenkirchen

Mit mir als Strafverteidiger an Ihrer Seite profitieren Sie von der Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren. Diese Erfahrung nutze ich, um Ihnen ehrlich einzuschätzen, wie realistisch die Erfolgsaussichten Ihres Falls sind.

Dabei kommuniziere ich stets offen, fair und ohne beschönigende Versprechen. Genau diese Ehrlichkeit ist es, die mir das Vertrauen meiner Mandanten einbringt.

Verkehrsrecht

Auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht setze ich mich engagiert und mit vollem fachlichen Einsatz für meine Mandanten ein. Gerade weil das Verkehrsrecht viele Sonderregeln kennt, lohnt sich hier ein erfahrener Ansprechpartner.

Ob Fachanwalt für Strafrecht oder für Verkehrsrecht gefragt ist: Kontaktieren Sie mich einfach, denn ich betreue Mandanten auch über Gelsenkirchen hinaus.

Aufgaben eines Strafverteidigers

Häufig beginnt meine Tätigkeit schon im Ermittlungsverfahren, also noch bevor eine Gerichtsverhandlung überhaupt zur Debatte steht. Von der ersten Kontaktaufnahme an stelle ich sicher, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.

Dazu beantrage ich Akteneinsicht und nehme die vorliegenden Beweismittel genau unter die Lupe. In etlichen Fällen kann ein Verfahren so schon in diesem frühen Stadium eingestellt oder abgemildert werden.

Kommt es dennoch zur Anklage, führe ich die Verteidigung durch die gesamte Hauptverhandlung. Dabei erarbeite ich eine individuelle Strategie, nehme Zeugen und Sachverständige kritisch ins Kreuzverhör und achte auf ein faires Verfahren.

Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger

Aus Gelsenkirchen wenden sich Mandanten häufig in folgenden Fällen an mich:

Je nachdem, wo der Schwerpunkt Ihres Falls liegt, sollten Sie prüfen, welche konkrete Erfahrung ich in diesem Teilgebiet mitbringe. Gerade die vielschichtige Struktur einer Stadt wie Gelsenkirchen führt zu einer breiten Vielfalt an Fällen.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

In der Regel startet ein Verfahren durch eine Anzeige oder einen ersten Anfangsverdacht der Polizei. Die Staatsanwaltschaft klärt daraufhin, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungsschritte erhärten lässt.

Bestätigt sich der Verdacht, folgt die Anklage und unter Umständen eine Hauptverhandlung. Ich stehe meinen Mandanten in jeder dieser Phasen zur Seite und nutze vorhandene Handlungsspielräume konsequent zu ihrem Vorteil.

Oft lässt sich ein positives Ergebnis aber bereits vor der Hauptverhandlung erreichen, etwa durch eine Einstellung. Genau deshalb lege ich schon während des Ermittlungsverfahrens den Grundstein für einen guten Ausgang.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Steht eine Hauptverhandlung an, bereite ich die Verteidigung akribisch vor und stimme jeden Schritt eng mit Ihnen ab. Vor Gericht hinterfrage ich Zeugenaussagen kritisch und mache auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen aufmerksam.

Mein Ziel ist immer die für Sie günstigste Lösung, sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder ein möglichst mildes Urteil. Nach einer Verurteilung prüfe ich zudem, ob Berufung oder Revision Aussicht auf Erfolg haben.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr wird gleich als Straftat verfolgt. Viele Fälle enden zunächst lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfe ich auch solche Bescheide genau, denn Fehler bei der Messung oder im Verfahren selbst kommen häufiger vor, als viele annehmen. Dadurch lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot mitunter noch abwenden oder zumindest reduzieren.

Verjährung eines Tatvorwurfs

Auch strafrechtliche Vorwürfe können verjähren, wobei die Frist von der Schwere der jeweiligen Tat abhängt. Ist diese Frist verstrichen, darf grundsätzlich keine Verfolgung mehr erfolgen.

Ob und ab wann im Einzelfall Verjährung vorliegt, lässt sich juristisch nicht immer auf den ersten Blick beantworten. Diese Frage nehme ich für jeden meiner Mandanten genau unter die Lupe.

Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip

Solange kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses Grundprinzip unseres Rechtsstaats gilt selbst dann, wenn Ermittler bereits von einer Schuld ausgehen.

Ich achte darauf, dass dieses Recht meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens respektiert wird. Niemand ist verpflichtet, sich zu rechtfertigen, bevor die Beweislage abschließend geklärt ist.

Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist

Straf- und Verkehrsrecht verändern sich durch die Rechtsprechung ständig weiter, was hohe Anforderungen an die Fachkenntnis stellt. Als spezialisierter Fachanwalt bin ich mit den aktuellen Maßstäben der Gerichte bestens vertraut.

Dieses aktuelle Wissen kann für den Ausgang eines Verfahrens entscheidend sein. Ich setze mein Fachwissen in beiden Rechtsgebieten gezielt ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Zivilrechtliche Folgen im Blick

Neben dem Strafverfahren können in manchen Konstellationen auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese werden häufig unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang beurteilt.

Ich berücksichtige diese zivilrechtliche Dimension in meiner Beratung und stimme das weitere Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So stelle ich sicher, dass unüberlegte Aussagen im Strafverfahren Ihnen später nicht zivilrechtlich schaden.

Kosten der Strafverteidigung

Wie viel eine Verteidigung kostet, richtet sich nach dem Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls. Grundlage bildet meist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind daneben ebenfalls möglich.

Zu unterscheiden ist zwischen der Wahlverteidigung und der Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von sich aus anordnet. Auch Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich vielfach zumindest an einem Teil der Kosten.

Bereits beim Erstgespräch gebe ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen an die Hand. So haben Sie von Anfang an einen klaren Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.

Schweigepflicht und Vertrauen

Zwischen Mandant und Verteidiger gilt eine gesetzlich verankerte Schweigepflicht. Was Sie mir anvertrauen, unterliegt strikter Vertraulichkeit und wird ohne Ihre Zustimmung an niemanden weitergegeben.

Diese Vertraulichkeit bildet die Grundlage für eine ehrliche Zusammenarbeit, denn nur mit allen relevanten Informationen lässt sich eine passgenaue Verteidigungsstrategie entwickeln. Sprechen Sie deshalb auch unangenehme Details offen mit mir an.

Das Erstgespräch bei Jens Jeromin

Beim ersten Termin schildern Sie mir den Sachverhalt am besten so vollständig wie möglich, in Ihren eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide bringen Sie idealerweise gleich mit.

Anschließend ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erkläre Ihnen verständlich, wie es weitergeht. Schon nach diesem ersten Gespräch haben Sie in der Regel deutlich mehr Klarheit über Ihre Situation.

Warum Sie zunächst schweigen sollten

Jede unbedachte Äußerung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Deshalb gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir.

Erst nachdem ich Akteneinsicht erhalten habe, lässt sich beurteilen, welche Aussagen sinnvoll sind und welche eher schaden. Diese Bewertung übernehme ich gerne für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Gelsenkirchen

Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht und sollten vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt kontaktieren.

Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie stets rechtlich vertreten sind.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? Am besten so früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.

Sind Sie auch außerhalb von Gelsenkirchen tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor Gerichten außerhalb von Gelsenkirchen und Nordrhein-Westfalen.

Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Verfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.

Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die Konditionen für das Erstgespräch stimmen wir individuell miteinander ab, damit von Beginn an Kostentransparenz herrscht.

Warum Mandanten aus Gelsenkirchen und Umgebung vertrauen

Aus meiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden vor Ort in Gelsenkirchen. Diese Ortskenntnis wirkt sich häufig strategisch positiv aus.

Kurze Anfahrtswege ermöglichen zudem persönliche Termine auch kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein tragfähiges Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.

Fazit

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne als Strafverteidiger zur Seite, dem Sie vertrauen können! Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Gelsenkirchen im Überblick

Gelsenkirchen liegt im zentralen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen und ist vor allem durch den Fußballverein Schalke 04 bekannt. Mit rund 260.000 Einwohnern belegt die Stadt Platz 11 unter den Großstädten in NRW.

Wegen der zahlreichen Fackeln, mit denen die Kokereien früher überschüssiges Koksofengas abfackelten, trug die Stadt einst den Beinamen Stadt der 1000 Feuer. Diese industrielle Vergangenheit ist bis heute Teil der Stadtidentität.

Gelsenkirchen liegt an den Hängen des breiten Emschertals, entlang des parallel verlaufenden Rhein-Herne-Kanals im Südwesten Westfalens. Rund 10 % des Stadtgebiets sind Park- und Freizeitflächen, weitere 25 % Wälder und landwirtschaftliche Flächen.

Damit zählt Gelsenkirchen zu den Städten mit einem überdurchschnittlich hohen Grünflächenanteil. Der Wandel von der Industriestadt zur grüneren Großstadt ist im Stadtbild klar erkennbar.

Diese strukturelle Vielfalt spiegelt sich auch in den rechtlichen Fragestellungen wider, mit denen ich in Gelsenkirchen zu tun habe – von Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im dichten Stadtverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen Praxis genau.

Quelle: Wikipedia

Das sagen unsere Mandanten