Strafverteidiger Essen

Rechtsanwalt Jens Jeromin in Dortmund
Kompetent. Vertrauenswürdig. Modern.

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?

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Unsere Bewertungen

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Essen

Seit dem Jahr 2004 leite ich meine eigene Kanzlei und vertrete seither Mandanten mit ganz unterschiedlichen Anliegen. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt dabei klar im Strafrecht.

Ergänzend dazu bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Gerade diese bewusste Beschränkung auf zwei Rechtsgebiete kommt meinen Mandanten in Essen in vielerlei Hinsicht zugute.

So kann ich in beiden Bereichen als ausgewiesener Experte auftreten, anstatt mich als unspezifischer Allrounder zu positionieren. Mein Wissen in diesen beiden Fachgebieten vertiefe ich fortlaufend durch regelmäßige Fortbildungen.

Strafverteidiger Essen

Als Strafverteidiger bringe ich zahlreiche vergleichbare Fälle aus meiner bisherigen Praxis mit. Dadurch kann ich Ihnen von Beginn an realistisch einschätzen, wie die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens stehen.

Diese Einschätzung teile ich Ihnen stets ehrlich, fair und ohne Umschweife mit. Genau diese Offenheit ist es, die meine Mandanten an der Zusammenarbeit mit mir besonders schätzen.

Verkehrsrecht

Auch im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten als engagierter und kompetenter Partner zur Seite. Da dieses Rechtsgebiet komplex und facettenreich ist, profitieren meine Mandanten hier von meiner langjährigen Spezialisierung.

Egal ob Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder für Verkehrsrecht suchen: Nehmen Sie ruhig Kontakt zu mir auf, denn ich vertrete Mandanten auch über Essen hinaus.

Aufgaben eines Strafverteidigers

Meine Arbeit setzt oft schon im Ermittlungsverfahren an, also bevor überhaupt eine Anklage im Raum steht. Von Beginn an achte ich darauf, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht übergangen werden.

Dazu zählt insbesondere, dass ich Akteneinsicht beantrage und die vorliegenden Beweise kritisch prüfe. Nicht selten lässt sich ein Verfahren bereits in dieser frühen Phase einstellen oder deutlich abschwächen.

Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Dabei entwickle ich eine passgenaue Strategie, befrage Zeugen und Sachverständige und setze mich für ein faires Verfahren ein.

Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger

Mandanten aus Essen wenden sich unter anderem in folgenden Situationen an mich:

Je nach Schwerpunkt Ihres Falls empfiehlt es sich, einen Blick auf meine konkrete Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet zu werfen. Als traditionsreicher Wirtschaftsstandort im Ruhrgebiet bringt Essen dabei eine besonders große Bandbreite an Fällen mit sich.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Meist nimmt ein Verfahren seinen Anfang mit einer Anzeige oder einem ersten Verdacht seitens der Polizei. Im Anschluss prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen bestätigen lässt.

Erhärtet sich der Verdacht, folgt die Anklage und mitunter eine Hauptverhandlung vor Gericht. Durch jeden dieser Abschnitte begleite ich meine Mandanten persönlich und nutze bestehende Spielräume gezielt zu ihren Gunsten.

Häufig zeichnet sich ein gutes Ergebnis aber bereits vorher ab, etwa über eine Verfahrenseinstellung. Deshalb lege ich schon im Ermittlungsverfahren den Grundstein für einen positiven Ausgang.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Steht eine Hauptverhandlung tatsächlich an, bereite ich die Verteidigung im Detail vor und spreche die Strategie eng mit Ihnen ab. Im Gerichtssaal hinterfrage ich Zeugenaussagen kritisch und decke Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen auf.

Mein Ziel ist immer das für Sie bestmögliche Resultat, ob Freispruch, Einstellung oder ein möglichst mildes Urteil. Auch nach einer Verurteilung prüfe ich, ob Berufung oder Revision aussichtsreich sind.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist gleich eine Straftat. Viele Vorfälle werden zunächst nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid geahndet.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich auch solche Bescheide genau in Augenschein, denn Fehler im Messverfahren oder im Ablauf des Verfahrens kommen häufiger vor, als man denkt. So lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot mitunter noch abwenden oder zumindest reduzieren.

Verjährung eines Tatvorwurfs

Auch ein strafrechtlicher Vorwurf verjährt irgendwann, wobei sich die Frist nach der Schwere der jeweiligen Tat bemisst. Ist diese Frist abgelaufen, darf grundsätzlich keine Verfolgung mehr stattfinden.

Ob und wann im konkreten Fall Verjährung eingetreten ist, lässt sich rechtlich nicht immer eindeutig beantworten. Diese Frage kläre ich für meine Mandanten daher stets im Detail.

Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip

Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses fundamentale Prinzip unseres Rechtsstaats gilt selbst dann, wenn Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld überzeugt sind.

Ich achte während des gesamten Verfahrens darauf, dass dieses Recht meiner Mandanten nicht angetastet wird. Niemand muss sich erklären, solange die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.

Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist

Straf- und Verkehrsrecht entwickeln sich durch die Rechtsprechung stetig weiter und gehören zu den anspruchsvolleren Rechtsgebieten. Als spezialisierter Fachanwalt bin ich über die aktuellen Maßstäbe der Gerichte immer im Bilde.

Dieses aktuelle Wissen kann den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Mein Fachwissen in beiden Bereichen nutze ich gezielt, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.

Zivilrechtliche Folgen im Blick

Parallel zum Strafverfahren können in manchen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld seitens des Geschädigten. Diese Ansprüche werden in der Regel unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens beurteilt.

Ich beziehe diese zivilrechtliche Perspektive in meine Beratung mit ein und stimme das Vorgehen eng mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. Auf diese Weise vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren Ihnen später zivilrechtlich schaden.

Kosten der Strafverteidigung

Wie hoch die Kosten einer Verteidigung ausfallen, hängt vom Aufwand und der Bedeutung Ihres konkreten Falls ab. Als Grundlage dient in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind darüber hinaus möglich.

Dabei unterscheide ich zwischen der Wahlverteidigung und der Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Konstellationen von Amts wegen anordnet. Auch Rechtsschutzversicherungen beteiligen sich häufig zumindest teilweise an den Kosten.

Bereits im Erstgespräch gebe ich Ihnen einen realistischen Rahmen für die zu erwartenden Kosten. So haben Sie von Anfang an volle Transparenz über das, was auf Sie zukommt.

Schweigepflicht und Vertrauen

Zwischen Ihnen als Mandant und mir als Verteidiger besteht eine gesetzlich abgesicherte Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt vertraulich und wird ohne Ihre Zustimmung an niemanden weitergegeben.

Diese Vertraulichkeit bildet die Basis für eine offene Zusammenarbeit, denn nur mit vollständigen Informationen lässt sich eine wirksame Verteidigungsstrategie entwerfen. Scheuen Sie sich deshalb nicht, auch unangenehme Details offen mit mir zu besprechen.

Das Erstgespräch bei Jens Jeromin

Im Erstgespräch bitte ich Sie, mir den Sachverhalt so vollständig wie möglich in Ihren eigenen Worten zu schildern. Bringen Sie dazu nach Möglichkeit vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide mit.

Im Anschluss ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erläutere Ihnen die weiteren Schritte in verständlicher Sprache. Bereits nach diesem ersten Termin haben Sie in aller Regel deutlich mehr Klarheit darüber, wie es weitergeht.

Warum Sie zunächst schweigen sollten

Jede unbedachte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie ausgelegt werden. Aus diesem Grund gilt: Machen Sie zur Sache zunächst keine Angaben und sprechen Sie zuerst mit mir.

Erst wenn ich Akteneinsicht genommen habe, lässt sich beurteilen, welche Aussagen Ihnen nützen und welche eher schaden könnten. Diese Einschätzung nehme ich Ihnen gerne ab.

Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Essen

Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter steht Ihnen ein Schweigerecht zu, weshalb Sie vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt einschalten sollten.

Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von sich aus einen Pflichtverteidiger, sodass Ihnen in jedem Fall rechtlicher Beistand zusteht.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich – idealerweise bevor Sie sich den Ermittlungsbehörden gegenüber überhaupt äußern.

Sind Sie auch außerhalb von Essen tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor Gerichten außerhalb von Essen und Nordrhein-Westfalen.

Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Verfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten greifen.

Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die Konditionen für ein Erstgespräch klären wir individuell miteinander ab, damit von Anfang an volle Kostentransparenz besteht.

Warum Mandanten aus Essen und Umgebung vertrauen

Aus meiner täglichen Praxis kenne ich als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden vor Ort in Essen. Diese örtliche Vertrautheit kann sich in einem Verfahren strategisch auszahlen.

Kurze Anfahrtswege erleichtern zudem persönliche Termine, auch kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Im Laufe der Jahre habe ich mir in der Region ein solides Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten direkt profitieren.

Fazit

Gerne werde ich als Fachanwalt für Strafrecht schon bald Ihr Strafverteidiger, dem Sie voll vertrauen können! Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Essen im Überblick

Essen liegt im Zentrum des Ruhrgebiets, größtenteils nördlich der Ruhr, und gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Nach Köln, Düsseldorf und Dortmund ist sie die viertgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens.

Gegründet im Jahr 845, zählt Essen heute über 590.000 Einwohner und rangiert damit unter den neun größten Städten Deutschlands.

Geprägt wurde die Stadt lange von Industrieunternehmen wie RWE, Schenker, EON und ThyssenKrupp. Dennoch gilt Essen heute als besonders umweltbewusst und wurde 2017 zur Grünen Hauptstadt Europas gekürt.

Bereits 2010 trug Essen zudem den Titel Kulturhauptstadt Europas. Dieser Wandel von der Industriestadt zur grünen Kulturmetropole ist bis heute deutlich spürbar.

Diese wirtschaftliche Vielfalt spiegelt sich auch in den rechtlichen Fragestellungen wider, mit denen ich in Essen konfrontiert werde – von Wirtschafts- und Umweltstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im dichten Stadtverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen Praxis sehr genau.

Quelle: Wikipedia

Das sagen unsere Mandanten