Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?
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Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Duisburg
Meine eigene Kanzlei führe ich seit dem Jahr 2004 und betreue dort ein breites Spektrum an Mandanten. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt dabei klar auf zwei Rechtsgebieten.
Neben dem Strafrecht bin ich ebenso als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Diese bewusste Beschränkung auf zwei Fachgebiete bringt für meine Mandanten handfeste Vorteile mit sich.
Wer sich nur auf zwei statt auf viele Rechtsgebiete konzentriert, wird darin zwangsläufig zum ausgewiesenen Experten. Ich verstehe mich deshalb nicht als Allrounder, sondern als Spezialist, der sein Wissen in beiden Bereichen kontinuierlich durch Fortbildungen erweitert.
Strafverteidiger Duisburg
Wer mich als Strafverteidiger beauftragt, trifft eine fundierte Entscheidung, denn ich kann auf eine Vielzahl vergleichbarer Fälle zurückblicken. Diese Erfahrung erlaubt mir eine ehrliche und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Verkehrsrecht
Genauso engagiert wie im Strafrecht trete ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht für meine Mandanten ein. Da das Verkehrsrecht viele komplexe Detailfragen aufwirft, profitieren Mandanten hier besonders von spezialisiertem Fachwissen.
Wer in einem dieser beiden Bereiche anwaltliche Unterstützung sucht, sollte den Kontakt zu mir als überregional tätigem Anwalt nicht unnötig hinauszögern.
Aufgaben eines Strafverteidigers
Die eigentliche Verteidigungsarbeit setzt in der Regel schon im Ermittlungsverfahren ein, also lange bevor überhaupt ein Gerichtstermin feststeht. Ich achte von Beginn an darauf, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.
Dazu zähle ich insbesondere das Einfordern der Akteneinsicht und die sorgfältige Prüfung der vorliegenden Beweismittel. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Verfahren nicht selten frühzeitig einstellen oder zumindest deutlich zugunsten des Mandanten beeinflussen.
Führt der Fall dennoch zur Anklage, übernehme ich die Vertretung in der Hauptverhandlung. Ich erarbeite dafür eine passende Strategie und nehme Zeugen sowie Sachverständige kritisch ins Verhör.
Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger
In Duisburg wenden sich Mandanten unter anderem aus folgenden Anlässen an mich als Strafverteidiger:
- Verkehrsstraftaten, beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahrerflucht
- Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz
- Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Raub
- Körperverletzung und weitere Gewaltdelikte
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, etwa im Rahmen eines Bußgeldverfahrens
Welches Vorgehen im Einzelfall am erfolgversprechendsten ist, richtet sich stark nach dem betroffenen Rechtsgebiet und den konkreten Fallumständen.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Zu Beginn eines Verfahrens steht üblicherweise eine Anzeige oder ein erster Verdacht seitens der Polizei. Die Staatsanwaltschaft entscheidet danach, ob dieser Verdacht durch weitere Ermittlungsschritte bestätigt werden kann.
Erhärtet sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung. Ich begleite meine Mandanten durch jede dieser Etappen und nutze jeden rechtlichen Spielraum konsequent zu ihren Gunsten.
Häufig lässt sich ein Verfahren aber schon vor einer Verhandlung zu einem guten Abschluss bringen, etwa durch eine Verfahrenseinstellung. Die Basis dafür lege ich meist bereits im Ermittlungsverfahren.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Steht eine Hauptverhandlung bevor, bereite ich die Verteidigung im Detail vor und stimme mich eng mit meinem Mandanten ab. Im Gerichtssaal befrage ich Zeugen kritisch und mache Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen sichtbar.
Mein Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten, unabhängig davon, ob dies ein Freispruch, eine Einstellung oder ein reduziertes Strafmaß bedeutet. Nach einem Urteil prüfe ich außerdem, ob Berufung oder Revision Erfolg versprechen.
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Längst nicht jeder Verkehrsverstoß erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Ein Großteil wird stattdessen zunächst als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid behandelt.
Ich prüfe solche Bescheide als Fachanwalt für Verkehrsrecht genau, da sich im Messverfahren oder im Verfahrensablauf selbst häufiger Fehler finden lassen, als viele annehmen. Dadurch lässt sich ein Bußgeld mitunter senken oder ein drohendes Fahrverbot noch verhindern.
Verjährung eines Tatvorwurfs
Wie lange ein strafrechtlicher Vorwurf verfolgt werden kann, richtet sich nach der Schwere der jeweiligen Tat und der damit verbundenen Verjährungsfrist. Ist diese Frist einmal abgelaufen, darf der Vorwurf grundsätzlich nicht mehr weiterverfolgt werden.
Die exakte Bestimmung des Verjährungszeitpunkts ist in der Praxis oft alles andere als einfach. Ich kläre diese Frage für meine Mandanten präzise und zuverlässig.
Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip
Jeder Beschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das gilt selbst dann, wenn die Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld überzeugt sind.
Ich achte während des gesamten Verfahrens darauf, dass dieses Grundrecht meiner Mandanten respektiert wird. Niemand ist verpflichtet, sich zu rechtfertigen, solange die Beweislage nicht restlos geklärt ist.
Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist
Strafrecht und Verkehrsrecht sind komplexe Rechtsgebiete, deren Rechtsprechung sich laufend weiterentwickelt. Als Fachanwalt, der sich auf diese Bereiche konzentriert, habe ich die aktuellen Entscheidungsmaßstäbe der Gerichte stets im Blick.
Genau dieses aktuelle Wissen macht sich häufig direkt im Verfahrensausgang bemerkbar. Ich nutze meine Expertise in beiden Rechtsgebieten gezielt, um für meine Mandanten die bestmögliche Lösung herauszuholen.
Zivilrechtliche Folgen im Blick
Unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren können Geschädigte in manchen Fällen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese Ansprüche werden losgelöst vom Ausgang des Strafverfahrens verfolgt.
Ich beziehe diese zivilrechtliche Ebene von Anfang an in meine Beratung mit ein und stimme sie mit der strafrechtlichen Verteidigungsstrategie ab. Auf diese Weise wird verhindert, dass eine unbedachte Aussage im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Problem wird.
Kosten der Strafverteidigung
Die Höhe der Verteidigungskosten hängt vom Umfang und der Bedeutung des jeweiligen Falls ab. Als Grundlage dient dabei meist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind aber ebenfalls möglich.
Man unterscheidet zwischen der frei gewählten Wahlverteidigung und der gerichtlich angeordneten Pflichtverteidigung. Auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen zumindest einen Teil der Kosten.
Ich gebe bereits im Erstgespräch eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Mandanten wissen dadurch von Anfang an, mit welchem finanziellen Rahmen sie rechnen können.
Schweigepflicht und Vertrauen
Zwischen Mandant und Verteidiger gilt eine gesetzlich verankerte Schweigepflicht. Sämtliche Informationen, die mir anvertraut werden, gebe ich ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter.
Diese Vertraulichkeit ist die Basis für eine wirklich offene Zusammenarbeit, denn nur bei vollständiger Kenntnis der Sachlage lässt sich eine passgenaue Verteidigung aufbauen. Mandanten brauchen deshalb auch bei unangenehmen Details keine Zurückhaltung zu üben.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im Erstgespräch schildern Mandanten den Sachverhalt am besten ausführlich und in eigenen Worten. Verfügbare Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten dabei nach Möglichkeit vorliegen.
Im Anschluss ordne ich den Fall rechtlich ein und erkläre verständlich, wie es weitergeht. Bereits nach diesem ersten Termin haben die meisten Mandanten deutlich mehr Klarheit über ihre Situation.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Jede unüberlegte Äußerung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann sich später als nachteilig erweisen. Die sicherste Vorgehensweise besteht deshalb darin, zunächst zu schweigen und das Gespräch mit dem eigenen Verteidiger zu suchen.
Erst wenn Akteneinsicht besteht, lässt sich seriös beurteilen, welche Angaben hilfreich sind und welche eher schaden würden. Diese Bewertung übernehme ich zuverlässig für meine Mandanten.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Duisburg
Besteht bei einer polizeilichen Vorladung eine Aussagepflicht? Nein, Beschuldigte dürfen schweigen und sollten vor jeder Aussage zunächst rechtlichen Rat einholen.
Was gilt, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen ordnet das Gericht eine Pflichtverteidigung an, sodass stets eine rechtliche Vertretung gewährleistet ist.
Wie früh sollte ein Anwalt eingeschaltet werden? Möglichst sofort – idealerweise bevor gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt eine Aussage gemacht wird.
Vertreten Sie auch Mandanten außerhalb von Duisburg? Ja, meine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich bundesweit auf unterschiedliche Gerichte.
Erfährt der Arbeitgeber von einem laufenden Verfahren? In der Regel nicht, solange keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Was kostet ein Erstgespräch? Die Konditionen dafür bespreche ich individuell mit Ihnen, sodass von Beginn an Klarheit über die Kosten besteht.
Warum Mandanten aus Duisburg und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden in Duisburg aus zahlreichen geführten Verfahren. Diese praktische Ortskenntnis kommt meinen Mandanten strategisch zugute.
Über die Jahre ist zudem ein verlässliches Netzwerk an Kontakten in der Region entstanden. Davon profitieren meine Mandanten, weil sich Verfahren dadurch oft reibungsloser bearbeiten lassen.
Duisburg im Überblick
Der Duisburger Hafen mit seinem Zentrum im Stadtteil Ruhrort gilt als größter Binnenhafen der Welt. Er prägt die örtliche Wirtschaft ebenso stark wie die traditionsreiche Eisen- und Stahlindustrie.
Rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Roheisens stammt allein aus den acht Hochöfen der Stadt.
Duisburg zählt etwa 490.000 Einwohner. Ein Teil der Bevölkerung lebt aufgrund von Bergsenkungen in einem Poldergebiet unterhalb des Rheinwasserspiegels, das durch hohe Deiche und Grundwasserpumpwerke geschützt wird.
Die früheste schriftliche Erwähnung Duisburgs findet sich bereits im Jahr 883. Der Abt des Klosters Prüm erwähnt die Stadt dort im Zusammenhang mit einem Überfall der Normannen.
Diese besondere wirtschaftliche und geografische Lage sorgt dafür, dass rechtliche Fragestellungen in Duisburg vielfältig ausfallen, von Wirtschafts- und Umweltstrafrecht bis zu Verkehrsdelikten im dichten Hafenverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis.
Quelle: Wikipedia
