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Unfall / Verkehrsunfall – Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund helfe ich Ihnen
Im hektischen Straßenverkehr von heute kann jeder unverhofft in einen Verkehrsunfall geraten, ob selbst verschuldet oder nicht. Deshalb unterstütze ich Sie in dieser aufregenden Situation schnell und kompetent, denn plötzlich drohen erhebliche zivil- und strafrechtliche Probleme.

Zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken nach einem Unfall
Bei einem Unfall drohen Ihnen wirtschaftliche Schäden, manchmal sogar körperliche Verletzungen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund setze ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung wirksam und konsequent durch.
Notfalls klage ich Ihre Ansprüche auch vor Gericht für Sie ein. Manchmal müssen Sie sich zudem gegen einen strafrechtlichen Vorwurf aus dem Bereich Strafrecht in Dortmund verteidigen.
Nach einem Verkehrsunfall erheben Behörden schnell Vorwürfe wie Körperverletzung, Unfallflucht oder sogar fahrlässige Tötung. Gegen diese Anschuldigungen verteidige ich Sie auch vor Gericht.
Machen Sie nach einem Unfall zunächst keine Angaben zur Sache. Informieren Sie mich stattdessen sofort, damit ich die Verteidigung übernehmen kann.
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht, etwa bei einem Geschwindigkeitsverstoß. Um teure Sanktionen wie Geldbußen und Punkte in Flensburg zu vermeiden, sollten Sie mich möglichst früh zu Ihrer Verteidigung hinzuziehen.
Fahrverbot, MPU und Führerscheinentzug nach einem Unfall
Auch beim Vorwurf einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt stehe ich Ihnen zur Seite. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits ein Unfall bzw. Verkehrsunfall passiert ist.
Selbst wenn Ihnen in der Folge der Entzug der Fahrerlaubnis droht und eine MPU angeordnet wird, helfe ich Ihnen wirksam bei der Rückerlangung Ihres Führerscheins. Ebenso unterstütze ich Sie kompetent bei einem Fahrverbot nach einem Verkehrsverstoß.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund
Nicht nur bei einem Verkehrsunfall, sondern auch bei allen anderen Fragen rund um das Verkehrsrecht biete ich Ihnen optimale Unterstützung und Vertretung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Verhalten unmittelbar nach dem Unfallgeschehen
Direkt nach einer Kollision rate ich Ihnen, zunächst auf die eigene Sicherheit und die der anderen Beteiligten zu achten. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, falls nötig, Erste Hilfe.
Erst anschließend empfehle ich, die Polizei zu verständigen und den Vorfall dokumentieren zu lassen. Machen Sie gegenüber der Polizei zunächst keine detaillierten Angaben zur Sache.
Beweissicherung nach dem Vorfall
Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und etwaigen Schäden helfen mir später bei der Beweisführung enorm. Notieren Sie sich zudem möglichst direkt vor Ort die Kontaktdaten von Zeugen.
Diese Unterlagen nutze ich, um Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite bestmöglich zu begründen. Je umfangreicher die Dokumentation ausfällt, desto leichter lassen sich spätere Streitpunkte klären.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Nach einem unverschuldeten Zusammenstoß stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Schadensersatz und, bei einer Verletzung, zusätzlich auf Schmerzensgeld zu. Dazu zählen beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung, ein Mietwagen sowie der Verdienstausfall.
Gemeinsam mit Ihnen ermittle ich sämtliche infrage kommenden Ansprüche. So bleiben berechtigte Forderungen gegenüber der Versicherung nicht ungenutzt liegen.
Regulierung durch die gegnerische Versicherung
Versicherungen versuchen, Schadensfälle möglichst kostengünstig zu regulieren, was selten in Ihrem Interesse liegt. Deshalb fallen erste Regulierungsangebote häufig zu niedrig aus.
Ich verhandle direkt mit der gegnerischen Versicherung und setze Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch. Bleibt eine außergerichtliche Einigung erfolglos, vertrete ich Sie auch vor Gericht.
Mitverschulden und Haftungsquote
Häufig stellt sich die Frage, inwieweit beide Unfallbeteiligte zum Geschehen beigetragen haben. Diese Haftungsquote entscheidet maßgeblich darüber, welchen Anteil des Schadens Sie am Ende tatsächlich erstattet bekommen.
Ich prüfe den Geschehensablauf genau und achte darauf, dass niemand ein etwaiges Mitverschulden überbewertet. Gerade bei unklarer Beweislage lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung besonders.
Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
Kommt es bei einem Zusammenstoß zu Verletzungen oder gar zum Tod eines Beteiligten, drohen strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Trotzdem gilt zunächst die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
In solchen Fällen übernehme ich als erfahrener Strafverteidiger Dortmund Ihre Verteidigung und prüfe, ob der Vorwurf tatsächlich in dieser Schwere zutrifft. Oft lässt sich eine mildere Bewertung erreichen, etwa wenn technische Gegebenheiten mitursächlich waren.
Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall
Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB zählt zu den häufigen Vorwürfen nach einem Verkehrsgeschehen. Schon ein kurzes Wegfahren ohne Angabe der eigenen Daten gilt mitunter bereits als Unfallflucht.
Ich prüfe, ob die Voraussetzungen der Vorschrift in Ihrem Fall tatsächlich vorliegen. Häufig lässt sich eine mildere Bewertung erreichen, wenn Sie sich zeitnah nachträglich melden.
Auffahrunfälle und typische Haftungsfragen
Bei einer Auffahrkollision spricht zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den auffahrenden Fahrer. Dennoch lässt sich dieser Beweis in bestimmten Konstellationen widerlegen, etwa bei einem grundlosen Abbremsen des Vorausfahrenden.
Ich prüfe in jedem Einzelfall genau, ob eine solche Ausnahme vorliegt. So erreiche ich für Sie mitunter eine deutlich günstigere Haftungsverteilung.
Verkehrsgeschehen mit mehreren Beteiligten
Waren an einer Kollision mehrere Fahrzeuge beteiligt, wird die Klärung der Haftungsfrage meist deutlich komplexer. Oft widersprechen sich die Schilderungen der einzelnen Beteiligten in wesentlichen Punkten.
In solchen Fällen werte ich sämtliche verfügbaren Beweismittel aus, um den tatsächlichen Geschehensablauf möglichst genau zu rekonstruieren. Nötigenfalls hole ich dazu zusätzlich ein Sachverständigengutachten ein.
Auch die polizeiliche Anzeigenaufnahme sowie etwaige Zeugenaussagen beziehe ich in meine Bewertung mit ein. Je vollständiger die vorhandenen Beweismittel ausfallen, desto präziser lässt sich die Haftungsquote am Ende bestimmen.
Warum ein Fachanwalt für Verkehrsrecht so wichtig ist
Das Verkehrsrecht mit seinen vielfältigen Verkehrsstraftaten ist ein technisches Rechtsgebiet, in dem oft Details über den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Nur als spezialisierter Fachanwalt kenne ich die aktuellen Bewertungsmaßstäbe der Gerichte und Versicherungen im Detail.
Diese Spezialisierung wirkt sich in vielen Fällen unmittelbar zu Ihren Gunsten aus. Mein Fachwissen setze ich konsequent ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Kosten der Vertretung nach einem Verkehrsunfall
Die Kosten meiner Vertretung richten sich nach dem Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls. Üblicherweise bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Grundlage, individuelle Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten meiner Vertretung. Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall.
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht des Gegners
Entfernt sich der Gegner unerlaubt von der Kollisionsstelle, erschwert das die Durchsetzung Ihrer Ansprüche deutlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in solchen Fällen der Verkehrsopferhilfe-Fonds einspringen.
In diesen Konstellationen kläre ich, welche Ansprüche gegenüber welcher Stelle tatsächlich bestehen. Eine polizeiliche Anzeige gegen den unbekannten Verursacher sollten Sie dabei zeitnah erstatten.
Selbst wenn sich der Verursacher später identifizieren lässt, bleibt eine zügige Beweissicherung wichtig, um Ihre Ansprüche zweifelsfrei belegen zu können. Dabei unterstütze ich Sie von Anfang an.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten vollständig und in eigenen Worten. Bringen Sie dazu nach Möglichkeit vorhandene Unterlagen wie Unfallbericht, Fotos oder Schreiben der Versicherung mit.
Anschließend ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erläutere die nächsten Schritte verständlich. Bereits nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt und wie es weitergeht.
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsunfall
Muss ich nach einem Unfall sofort Angaben zur Sache machen? Nein, kontaktieren Sie vor jeder Aussage zunächst mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wer zahlt meinen Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall? In der Regel trägt die gegnerische Versicherung die Kosten meiner anwaltlichen Vertretung.
Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt? Ich prüfe das Angebot genau und verhandle notfalls auch gerichtlich um die volle Höhe Ihres Schadens.
Droht mir bei einem Unfall automatisch ein Strafverfahren? Nicht automatisch, ein Strafverfahren setzt in der Regel einen konkreten Verdacht einer Straftat voraus.
Sind Sie auch außerhalb von Dortmund tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Dortmund und Nordrhein-Westfalen.
Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die genauen Konditionen für ein Erstgespräch stimme ich individuell mit Ihnen ab, sodass von Anfang an Kostentransparenz besteht.
Warum Mandanten aus Dortmund und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Gerichte, die Versicherungen und die Polizeibehörden in Dortmund aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich strategisch oft aus.
Kurze Wege ermöglichen zudem persönliche Termine, etwa kurzfristig vor einer Gerichtsverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein breites Netzwerk aufgebaut, von dem Sie als Mandant profitieren.
Auch mit den regional zuständigen Versicherungen und Sachverständigen bin ich bestens vertraut. Dieses Wissen fließt in jede Verteidigungs- und Verhandlungsstrategie mit ein.
Fazit
Ob bei einem Unfall, einem Bußgeldverfahren oder einem Strafvorwurf: Gerne werde ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, dem Sie voll vertrauen können. Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute persönlich Kontakt zu meiner Kanzlei auf.
