Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?
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Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Wuppertal
Seit 2004 führe ich meine eigene Kanzlei und vertrete seitdem Mandanten mit ganz unterschiedlichen Anliegen. Mein fachlicher Schwerpunkt liegt dabei bewusst nicht breit gestreut, sondern konzentriert auf zwei Rechtsgebiete.
Neben dem Strafrecht bin ich auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Genau diese Beschränkung auf zwei Fachgebiete kommt meinen Mandanten in der Praxis deutlich zugute.
Statt als „Allrounder“ viele Rechtsgebiete oberflächlich zu bedienen, habe ich mir in beiden Bereichen ein tiefes Fachwissen erarbeitet. Durch regelmäßige Fortbildungen halte ich dieses Wissen auch dauerhaft auf dem neuesten Stand.
Strafverteidiger Wuppertal
Wenn Sie sich an mich als Strafverteidiger wenden, profitieren Sie von zahlreichen vergleichbaren Fällen aus meiner bisherigen Praxis. Darauf gestützt kann ich Ihnen frühzeitig eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls geben.
Diese Einschätzung erfolgt bei mir stets offen, ehrlich und ohne falsche Versprechungen. Genau diese Klarheit ist es, die viele meiner Mandanten besonders zu schätzen wissen.
Verkehrsrecht
Auch im Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten als Fachanwalt engagiert zur Seite. Da dieses Rechtsgebiet zahlreiche Detailfragen aufwirft, profitieren Sie hier von einem Ansprechpartner, der sich ausschließlich darauf spezialisiert hat.
Ob Straf- oder Verkehrsrecht: Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie fachanwaltliche Unterstützung benötigen. Ich vertrete Mandanten dabei nicht nur in Wuppertal, sondern auch überregional.
Aufgaben eines Strafverteidigers
Meine Arbeit beginnt in der Regel schon im Ermittlungsverfahren, oft lange bevor überhaupt eine Anklage im Raum steht. Dabei achte ich von Anfang an darauf, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.
Ein zentraler Schritt ist für mich die Beantragung von Akteneinsicht sowie die sorgfältige Prüfung der vorhandenen Beweismittel. Häufig lässt sich ein Verfahren bereits in diesem frühen Stadium einstellen oder zumindest spürbar zugunsten des Mandanten beeinflussen.
Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Ich entwickle eine passende Strategie, befrage Zeugen und Sachverständige kritisch und setze mich konsequent für ein faires Verfahren ein.
Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger
In meiner Praxis in Wuppertal begegnen mir immer wieder ähnliche Fallkonstellationen, darunter insbesondere:
- Verkehrsstraftaten, etwa bei Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht
- Betäubungsmittelstraftaten nach dem BtMG
- Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Raub
- Körperverletzung und Gewaltdelikte
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, etwa bei Bußgeldverfahren
Je nach Schwerpunkt Ihres Falls lohnt sich ein genauer Blick auf meine konkreten Erfahrungswerte im jeweiligen Teilbereich. Auch die wirtschaftliche Struktur einer Stadt wie Wuppertal spiegelt sich in der Bandbreite der Fälle wider, mit denen ich hier befasst bin.
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens
Ein Ermittlungsverfahren nimmt meist seinen Anfang mit einer Anzeige oder einem konkreten Anfangsverdacht seitens der Polizei. Im Anschluss prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungsschritte erhärten lässt.
Bestätigt sich der Verdacht, folgt die Anklage und im weiteren Verlauf möglicherweise eine Hauptverhandlung. Ich begleite meine Mandanten durch jede dieser Phasen und nutze die vorhandenen Spielräume konsequent in ihrem Sinne.
Nicht selten gelingt es mir jedoch, ein Verfahren bereits vor einer Hauptverhandlung positiv abzuschließen, etwa durch eine Verfahrenseinstellung. Schon im Ermittlungsverfahren lege ich deshalb den Grundstein für ein gutes Ergebnis.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
Steht tatsächlich eine Hauptverhandlung an, bereite ich die Verteidigung sorgfältig vor und stimme die Strategie eng mit meinem Mandanten ab. Im Gerichtssaal hinterfrage ich Zeugenaussagen kritisch und weise gezielt auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.
Mein Ziel ist stets das bestmögliche Ergebnis für meinen Mandanten, ob Freispruch, Einstellung oder ein möglichst mildes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob sich Rechtsmittel wie Berufung oder Revision anbieten.
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr stellt gleich eine Straftat dar. Ein Großteil wird zunächst lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid behandelt.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich auch solche Bescheide genau unter die Lupe, denn Fehler im Messverfahren oder im Verfahrensablauf sind keine Seltenheit. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot häufig noch abwenden oder zumindest deutlich reduzieren.
Verjährung eines Tatvorwurfs
Auch ein strafrechtlicher Vorwurf verjährt irgendwann, wobei sich die Frist nach der Schwere der jeweiligen Tat richtet. Ist diese Frist abgelaufen, darf eine Verfolgung grundsätzlich nicht mehr stattfinden.
Ob und wann im konkreten Fall Verjährung eintritt, lässt sich rechtlich oft nicht auf den ersten Blick beantworten. Diese Prüfung übernehme ich für meine Mandanten mit der gebotenen Sorgfalt.
Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder Beschuldigte als unschuldig, das ist einer der Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Das gilt selbst dann, wenn die Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld auszugehen scheinen.
Ich achte in jedem Verfahren konsequent darauf, dass dieses Recht meiner Mandanten gewahrt bleibt. Niemand muss sich rechtfertigen, solange die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.
Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist
Straf- und Verkehrsrecht entwickeln sich durch die laufende Rechtsprechung ständig weiter, was diese Rechtsgebiete rechtlich anspruchsvoll macht. Als spezialisierter Fachanwalt verfolge ich diese Entwicklungen kontinuierlich und kenne die aktuellen Maßstäbe der Gerichte.
Genau dieses aktuelle Fachwissen kann sich unmittelbar auf den Ausgang eines Verfahrens auswirken. Ich setze meine Erfahrung in beiden Rechtsgebieten gezielt dafür ein, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Zivilrechtliche Folgen im Blick
Neben dem eigentlichen Strafverfahren können in manchen Fällen zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten entstehen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese Ansprüche werden unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens verfolgt.
Ich berate meine Mandanten daher auch zu diesen zivilrechtlichen Aspekten und stimme das weitere Vorgehen mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So verhindere ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Nachteil werden.
Kosten der Strafverteidigung
Wie hoch die Kosten einer Verteidigung ausfallen, hängt vom Aufwand und der Bedeutung des jeweiligen Falls ab. In der Regel orientiere ich mich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind aber ebenfalls denkbar.
Dabei unterscheide ich zwischen einer Wahlverteidigung und einer Pflichtverteidigung, die in bestimmten Fällen vom Gericht angeordnet wird. Häufig übernimmt zudem eine Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der entstehenden Kosten.
Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall. So haben Sie von Beginn an volle Transparenz über die zu erwartenden Ausgaben.
Schweigepflicht und Vertrauen
Zwischen Ihnen und mir als Verteidiger besteht eine gesetzlich geschützte Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheit und wird ohne Ihre Zustimmung an niemanden weitergegeben.
Diese Vertraulichkeit bildet die Basis für eine offene Zusammenarbeit, denn nur mit allen relevanten Informationen kann ich eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Sprechen Sie deshalb auch unangenehme Details offen an, ich gehe damit stets vertraulich um.
Das Erstgespräch bei Jens Jeromin
Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten möglichst vollständig und in Ihren eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten Sie dabei nach Möglichkeit direkt mitbringen.
Anschließend ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erkläre Ihnen verständlich, welche Schritte als Nächstes anstehen. Bereits nach diesem ersten Termin wissen die meisten meiner Mandanten deutlich genauer, was auf sie zukommt.
Warum Sie zunächst schweigen sollten
Jede unüberlegte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb rate ich grundsätzlich: Schweigen Sie zur Sache und sprechen Sie zuerst mit mir.
Erst nach Akteneinsicht lässt sich seriös beurteilen, welche Angaben Ihnen nützen und welche eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich gerne für Sie.
Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Wuppertal
Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, weshalb ich empfehle, vor jeder Aussage zunächst mich zu kontaktieren.
Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.
Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise noch bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.
Sind Sie auch außerhalb von Wuppertal tätig? Ja, ich vertrete Mandanten regelmäßig auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Wuppertal und Nordrhein-Westfalen.
Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.
Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die genauen Konditionen für ein Erstgespräch stimme ich individuell mit Ihnen ab, sodass von Anfang an volle Kostentransparenz besteht.
Warum Mandanten aus Wuppertal und Umgebung vertrauen
Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden in Wuppertal aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich für meine Mandanten oft strategisch aus.
Kurze Wege ermöglichen zudem kurzfristige persönliche Termine, etwa direkt vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein tragfähiges Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.
Wuppertal im Überblick
Wuppertal ist mit knapp 350.000 Einwohnern die siebzehntgrößte Stadt in Deutschland und das Industrie-, Wirtschafts-, Bildungs- und Kulturzentrum des Bergischen Landes. Aufgrund der erheblichen Höhenunterschiede gibt es zahlreiche steile Straßen und viele Treppen.
Daher gilt Wuppertal als die Stadt Deutschlands mit den meisten öffentlichen Treppen und wird von den Wuppertalern auch als „San Francisco Deutschlands“ bezeichnet. Diese besondere Topografie prägt bis heute das Stadtbild.
War die industrielle Entwicklung im 18. und 19. Jahrhundert noch durch die Textilindustrie geprägt, sind heute namhafte Unternehmen in Wuppertal ansässig. Neben der Bayer AG und Johnson & Johnson, zwei bekannten Pharmazie- und Konsumgüterherstellern, betreibt auch Axalta Coating Systems Niederlassungen in der Stadt.
Axalta zählt zu den weltweit größten Herstellern von Autoserienlacken und beschäftigt insgesamt rund 2500 Mitarbeiter. Dieser Wandel von der Textil- zur Chemie- und Lackindustrie zeigt die wirtschaftliche Vielseitigkeit der Stadt.
Diese wirtschaftliche Bedeutung sorgt auch dafür, dass rechtliche Fragestellungen in Wuppertal breit gefächert sind, von Wirtschafts- und Umweltstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im hügeligen Stadtverkehr. Diese örtlichen Besonderheiten kenne ich aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis genau.
Quelle: Wikipedia
