Strafverteidiger Düsseldorf

Rechtsanwalt Jens Jeromin in Dortmund
Kompetent. Vertrauenswürdig. Modern.

Sie haben einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Polizeiliche Ladung oder Anklageschrift (Anklage) erhalten?

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Unsere Bewertungen

Jens Jeromin – Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Düsseldorf

Seit 2004 führe ich meine eigene Kanzlei und setze mich seither engagiert für die unterschiedlichen Anliegen meiner Mandanten ein. Dabei liegt mein Herz nicht allein im Strafrecht.

Daneben bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Genau diese Konzentration auf zwei Rechtsgebiete bringt für meine Mandanten in Düsseldorf handfeste Vorteile mit sich.

Statt mich als klassischen Allrounder zu verstehen, habe ich mir in beiden Bereichen fundiertes Spezialwissen erarbeitet. Durch regelmäßige Fortbildungen halte ich dieses Wissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand.

Strafverteidiger Düsseldorf

Wenn Sie sich an mich als Strafverteidiger wenden, profitieren Sie von zahlreichen vergleichbaren Fällen, die ich in den vergangenen Jahren begleitet habe. So kann ich Ihnen realistisch einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihr Anliegen hat.

Diese Einschätzung gebe ich stets ehrlich, fair und transparent weiter. Gerade diese Offenheit wissen meine Mandanten sehr zu schätzen.

Verkehrsrecht

Auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich meinen Mandanten kompetent und mit vollem Einsatz zur Seite. Das Verkehrsrecht ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, in dem ich meinen Mandanten als erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung stehe.

Egal ob Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder für Verkehrsrecht benötigen: Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, denn ich arbeite auch überregional.

Aufgaben eines Strafverteidigers

Meine Arbeit beginnt in aller Regel bereits im Ermittlungsverfahren, also lange bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Von Anfang an achte ich darauf, dass die Rechte meiner Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft gewahrt bleiben.

Dazu beantrage ich unter anderem Akteneinsicht und prüfe die vorliegenden Beweise genau. Häufig lässt sich ein Verfahren bereits in diesem frühen Stadium einstellen oder zumindest deutlich abmildern.

Kommt es dennoch zur Anklage, übernehme ich Ihre Verteidigung in der Hauptverhandlung. Ich entwickle eine passende Strategie, befrage Zeugen und Sachverständige kritisch und setze mich für ein faires Verfahren ein.

Typische Rechtsgebiete bei einem Strafverteidiger

Mandanten aus Düsseldorf beauftragen mich unter anderem in folgenden Fällen:

Je nachdem, welchen Schwerpunkt Ihr Fall hat, lohnt sich ein Blick auf meine konkrete Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet. Als wirtschaftlich bedeutende Großstadt bringt Düsseldorf zudem eine besondere Bandbreite an Fällen mit sich.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Meist beginnt ein Verfahren mit einer Anzeige oder einem ersten Anfangsverdacht der Polizei. Die Staatsanwaltschaft prüft im Anschluss, ob sich dieser Verdacht durch weitere Ermittlungen erhärten lässt.

Bestätigt sich der Verdacht, kommt es zur Anklage und gegebenenfalls zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Ich begleite meine Mandanten durch jeden dieser Schritte und nutze bestehende Spielräume konsequent zu ihren Gunsten.

Häufig lässt sich ein gutes Ergebnis aber schon vorher erzielen, etwa durch eine Verfahrenseinstellung. Bereits im Ermittlungsverfahren lege ich daher oft den entscheidenden Grundstein.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Kommt es tatsächlich zur Hauptverhandlung, bereite ich die Verteidigung sorgfältig vor und stimme die Strategie eng mit Ihnen ab. Vor Gericht befrage ich Zeugen kritisch und weise auf Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen hin.

Mein Ziel ist stets das für Sie bestmögliche Ergebnis, sei es ein Freispruch, eine Einstellung oder ein möglichst mildes Strafmaß. Auch nach einem Urteil prüfe ich, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Revision sinnvoll sind.

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verkehrsverstoß ist gleich eine Straftat. Viele Verstöße werden zunächst lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid geahndet.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht nehme ich auch solche Bescheide genau unter die Lupe, denn oft finden sich Fehler im Messverfahren oder im Verfahren selbst. Dadurch lässt sich ein Bußgeld oder Fahrverbot nicht selten noch abwenden oder zumindest spürbar abmildern.

Verjährung eines Tatvorwurfs

Auch strafrechtliche Vorwürfe verjähren, wobei sich die Frist nach der Schwere der jeweiligen Tat richtet. Nach Ablauf dieser Frist darf eine Verfolgung grundsätzlich nicht mehr erfolgen.

Ob und wann im Einzelfall Verjährung eintritt, ist rechtlich oft nicht leicht zu beurteilen. Diese Frage prüfe ich für meine Mandanten daher stets sorgfältig.

Die Unschuldsvermutung als Grundprinzip

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Dieses rechtsstaatliche Grundprinzip gilt auch dann, wenn Ermittlungsbehörden bereits von einer Schuld ausgehen.

Ich sorge dafür, dass dieses Recht meiner Mandanten während des gesamten Verfahrens gewahrt bleibt. Niemand muss sich rechtfertigen, bevor die Beweislage nicht abschließend geklärt ist.

Warum ein spezialisierter Fachanwalt so wichtig ist

Straf- und Verkehrsrecht sind komplexe Materien, in denen sich die Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelt. Als spezialisierter Fachanwalt kenne ich die aktuellen Bewertungsmaßstäbe der Gerichte genau.

Diese Erfahrung wirkt sich häufig unmittelbar auf das Ergebnis eines Verfahrens aus. Mein Fachwissen in beiden Rechtsgebieten setze ich gezielt dafür ein, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zivilrechtliche Folgen im Blick

Neben dem strafrechtlichen Verfahren drohen in manchen Fällen auch zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Diese Ansprüche werden meist unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang geprüft.

Ich berate meine Mandanten daher auch zu diesen zivilrechtlichen Fragen und stimme das Vorgehen eng mit der strafrechtlichen Verteidigung ab. So vermeide ich, dass unbedachte Aussagen im Strafverfahren später zivilrechtlich zum Nachteil werden.

Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten einer Verteidigung richten sich nach dem Aufwand und der Bedeutung Ihres Falls. Grundlage bildet üblicherweise das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, individuelle Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.

Dabei unterscheide ich zwischen Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung, die das Gericht in bestimmten Fällen von Amts wegen bestellt. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig zumindest einen Teil der entstehenden Kosten.

Bereits im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Kostenrahmen für Ihren Fall. So behalten Sie von Anfang an den vollen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben.

Schweigepflicht und Vertrauen

Zwischen Mandant und Verteidiger besteht eine gesetzlich geschützte Schweigepflicht. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheit und darf ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben werden.

Diese Vertraulichkeit ist die Grundlage einer offenen Zusammenarbeit, denn nur mit allen relevanten Details lässt sich eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie sollten daher keine Scheu haben, auch unangenehme Umstände offen anzusprechen.

Das Erstgespräch bei Jens Jeromin

Im ersten Gespräch schildern Sie mir den Sachverhalt am besten möglichst vollständig und in Ihren eigenen Worten. Vorhandene Unterlagen wie Vorladungen, Anklageschriften oder Bescheide sollten Sie dabei nach Möglichkeit mitbringen.

Im Anschluss ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und erkläre Ihnen verständlich die nächsten Schritte. Schon nach diesem ersten Termin wissen Sie in der Regel deutlich genauer, was auf Sie zukommt und wie es weitergeht.

Warum Sie zunächst schweigen sollten

Jede unüberlegte Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb gilt: Schweigen Sie zur Sache und sprechen Sie zunächst mit mir als Ihrem Verteidiger.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Ihnen eher schaden könnten. Diese Einschätzung übernehme ich für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Strafverteidiger in Düsseldorf

Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde? Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht, weshalb Sie vor jeder Aussage zunächst einen Anwalt kontaktieren sollten.

Was passiert, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, sodass Sie in jedem Fall rechtlich vertreten sind.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt kontaktieren? So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden überhaupt äußern.

Sind Sie auch außerhalb von Düsseldorf tätig? Ja, ich vertrete meine Mandanten auch vor anderen deutschen Gerichten außerhalb von Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen.

Bleibt ein Ermittlungsverfahren geheim gegenüber dem Arbeitgeber? In der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von einem laufenden Ermittlungsverfahren, sofern keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen.

Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen? Die genauen Konditionen für ein Erstgespräch stimme ich individuell mit Ihnen ab, sodass von Anfang an Kostentransparenz besteht.

Warum Mandanten aus Düsseldorf und Umgebung vertrauen

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kenne ich auch die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden in Düsseldorf aus meiner täglichen Praxis. Diese Ortskenntnis zahlt sich strategisch oft aus.

Kurze Wege ermöglichen zudem persönliche Termine, etwa kurzfristig vor einer Hauptverhandlung. Über die Jahre habe ich in der Region ein breites Netzwerk aufgebaut, von dem meine Mandanten profitieren.

Fazit

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich schon bald Ihr Strafverteidiger sein, dem Sie voll vertrauen können! Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Düsseldorf im Überblick

Düsseldorf zählt über 635.000 Einwohner und ist Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen sowie Sitz der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Rheinmetropole gehört zu den fünf wichtigsten, international vernetzten Wirtschaftszentren Deutschlands.

Zudem ist Düsseldorf eine bedeutende Messestadt und Sitz zahlreicher börsennotierter Unternehmen. Neben Henkel, L’Oréal und Nikon unterhalten auch Daimler, Metro und Vodafone Niederlassungen in der Stadt.

Regelmäßig zieht die Boot als internationale Wassersportmesse zehntausende Besucher an. Auch die ProWein, eine internationale Fachmesse für Weine und Spirituosen, ist ein großer Publikumsmagnet.

Die früheste schriftliche Erwähnung des Ortes Dusseldorp lässt sich nicht sicher datieren und stammt frühestens aus dem Jahr 1135. Graf Adolf V. von Berg verlieh Düsseldorf am 14. August 1288 die Stadtrechte.

Diese wirtschaftliche Bedeutung sorgt dafür, dass rechtliche Fragestellungen in Düsseldorf vielfältig sind, von Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis zu klassischen Verkehrsdelikten im dichten Messe- und Stadtverkehr. Aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis kenne ich diese örtlichen Besonderheiten sehr genau.

Quelle: Wikipedia

Das sagen unsere Mandanten