Raub

Raub – Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Raub stellt im deutschen Strafrecht einen ziemlich bekannten und umfassenden Tatbestand dar. Er wird in Abschnitt 20 des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) im § 249 beschrieben. Jens Jeromin, der Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund, steht in solchen Fällen erfahren und kompetent zur Seite.

Der Tatbestand zum Raub kombiniert die Tathandlungen von Diebstahl (§ 242 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Er versieht sie mit einer erhöhten Strafandrohung, die natürlich besonders der Prävention gilt. Die Tathandlung Raub wird erfüllt, wenn eine fremde und bewegliche Sache mittels Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder unter der Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben weggenommen wird. Leider kommen derartige Fälle in der Bundesrepublik Deutschland oft vor. Der Raub zieht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren nach sich. Als erfahrener Strafverteidiger in Dortmund war Rechtsanwalt Jens Jeromin bereits in vielen solchen Fällen tätig und hat deshalb zahlreiche Erfahrungen mit Mandanten und vor Gericht sammeln können. Mit seiner speziellen Ausrichtung als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kann er sich auf die Bedürfnisse seiner Mandanten konzentrieren und sich sorgfältig in die Fälle einarbeiten. Jeder Fall hat eigene Strukturen und Schwerpunkte.

In § 250 StGB wird der Tatbestand des schweren Raubs geregelt. Dieser beinhaltet Begehungsweisen dieses Delikts mit einer verschärften Strafandrohung als Qualifikation des Raubs. § 251 StGB umfasst die Erfolgsqualifikation, wenn durch den Raub eine Person zu Tode kommt. Erpressung steht in unmittelbaren Zusammenhang zum Raub und hängt mit § 255 StGB mit dem Straftatbestand räuberischer Erpressung zusammen. Auch in solch komplexen Fällen agiert Rechtsanwalt Jens Jeromin, der Strafverteidiger in Dortmund, mit zahlreichen Erfahrungen und Kompetenzen.

Als bewährter Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund kennt Jens Jeromin die Besonderheiten rund um die Problematik des Raubs. Hierunter fallen unter anderem der Umgang mit Waffen und gefährlichem Werkzeug. Hier werden das Waffenrecht und andere Bereiche der Gesetzsprechung mit berührt. Bandenmäßiges Handeln bringt noch viele andere Aspekte in die Taten, die sorgsam untersucht werden. Bei der Bande handelt es sich um eine Verbindung von mehr als drei Personen. In solchen Fällen kann es zu einer Zusammenarbeit mit anderen Strafverteidigern kommen, die Jens Jeromin mit seiner bewährten Teamfähigkeit ausführt.

Strafverteidiger Dortmund | Mann mit Pistole